EU-Verbraucherschutzregeln gelten auch für Social-Media-Unternehmen

Facebook Desktop 300Social-Media-Unternehmen halten die EU-Verbraucherschutzbestimmungen noch immer nicht vollständig ein. Das geht aus den veröffentlichten Änderungen der Nutzungsbedingungen von Facebook, Twitter und Google+ hervor. Trotz Verbesserungen müssen sich die Unternehmen nach Ansicht der Kommission stärker bemühen, den Verbraucherschutzbestimmungen der EU nachzukommen.

Das betrifft beispielsweise die mangelnde Information der Nutzer über Entfernungen von Inhalten oder Vertragskündigungen. In anderen Bereichen müssen Verbraucher nun nicht mehr auf ihre Rechte verzichten, etwa auf die Möglichkeit, von einem Kauf im Internet zurückzutreten. Und europäische Nutzer von sozialen Medien werden die Möglichkeit haben, Beschwerden in Europa anstatt in Kalifornien einzureichen.

Im März des letzten Jahres forderten die Europäische Kommission und die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten die Social-Media-Unternehmen auf, die Verbraucherschutzbestimmungen der EU einzuhalten. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen von Facebook, Twitter und Google+ zur Anpassung an die Verbraucherschutzbestimmungen der EU wurden nun veröffentlicht.

Vera Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, bemerkte hierzu: „Soziale Netzwerke dienen als Werbe- und Verkaufsplattformen, daher müssen sie auch die Verbraucherschutzregeln vollständig einhalten. Ich freue mich, dass die Maßnahmen der nationalen Behörden zur Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzbestimmungen Früchte tragen, da einige Unternehmen auf ihren Plattformen nun für mehr Verbrauchersicherheit sorgen. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass dies immer noch nicht abgeschlossen ist und so viel Zeit in Anspruch nimmt. Dies bestätigt, dass wir neu gestaltete Rahmenbedingungen für Verbraucher benötigen. Die EU-Verbraucherschutzvorschriften müssen eingehalten werden, und Unternehmen, die das nicht tun, sollten mit Sanktionen belegt werden.“

Die Änderungen werden bereits über 250 Mio. Verbrauchern in der EU zugute kommen, die soziale Medien nutzen. Die Nutzer aus der EU sind nicht mehr gezwungen, auf verbindliche EU-Verbraucherrechte zu verzichten, etwa auf das Recht, von einem Kauf im Internet zurückzutreten; sie werden die Möglichkeit haben, Beschwerden in Europa anstatt in Kalifornien einzureichen, und die Plattformen werden, so wie die Anbieter von Offlinediensten, ihren fairen Teil an Verantwortung gegenüber den Verbrauchern in der EU übernehmen. Durch die Änderungen werden die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz jedoch nur teilweise erfüllt.

Während die jüngsten Vorschläge von Google den Forderungen der Verbraucherschutzbehörden zu entsprechen scheinen, sind Facebook und insbesondere Twitter auf wichtige Fragen zu ihrer Haftung und dazu, wie Nutzer über die mögliche Entfernung von Inhalten oder Vertragskündigungen informiert werden, nur teilweise eingegangen.

Was das „Melde- und Abhilfeverfahren“ betrifft, mit dem Verbraucherschutzbehörden illegale Inhalte melden und ihre Entfernung beantragen, so sind die Änderungen bei einigen Unternehmen nicht ausreichend. Während Google+ ein Protokoll erstellt hat, das auch Fristen für die Bearbeitung der Anträge enthält, haben Facebook und Twitter sich nur bereit erklärt, eine E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, an die die nationalen Behörden Verstöße melden können, sich aber nicht verpflichtet, die Anträge innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu bearbeiten.

Nachdem sich zahlreiche Verbraucher über Betrug bei der Nutzung der betreffenden Websites sowie über Nutzungsbedingungen, die gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen, beschwert hatten, wurden im November 2016 Durchsetzungsmaßnahmen eingeleitet.

Seither stimmten die Betreiber von sozialen Medien Änderungen in folgenden Bereichen zu:

  • Bedingungen, die die Haftung von Social-Media-Netzwerken in Bezug auf die Dienstleistung begrenzen oder vollständig ausschließen,
  • Nutzungsbedingungen, die von den Verbrauchern verlangen, auf verbindliche EU-Verbraucherrechte zu verzichten, etwa auf das Recht, von einem Kauf im Internet zurückzutreten,
  • Bedingungen, die Verbrauchern das Recht entziehen, ein Gericht des Mitgliedstaates, in dem sie wohnen, anzurufen, und die Anwendung kalifornischen Rechts vorschreiben,
  • die Klausel, mit der die Plattform von der Pflicht zur Kenntlichmachung von kommerzieller Kommunikation und gesponsorten Inhalten entbunden wird.