EU setzt Ausgleichsmaßnahmen in Reaktion auf US-Stahlzölle in Kraft

TTIP Flaggen 300Die Europäische Kommission hat am 20.Juni die Verordnung zur Einführung von Ausgleichsmaßnahmen in Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium verabschiedet. Die Maßnahmen, die am Freitag (22. Juni) in Kraft treten werden, betreffen ausgewählte Waren im Wert von 2,8 Mrd. Euro. Die Warenliste ist identisch mit der Liste in der vorherigen Durchführungsverordnung vom 16. Mai, die der Welthandelsorganisation WTO am 18. Mai notifiziert wurde.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström bedauerte, sich zu diesen Maßnahmen gezwungen zu sehen: „Wir wollten nicht in diese Lage geraten. Die einseitig und unrechtmäßig von den USA beschlossenen Zölle auf Stahl- und Aluminiumexporte aus der EU lassen uns jedoch keine andere Wahl. Die Regeln des internationalen Handels, die wir im Laufe der Jahre gemeinsam mit unseren amerikanischen Partnern erarbeitet haben, können nicht einfach ohne eine Reaktion unsererseits verletzt werden. Unsere Reaktion ist angemessen, wohlüberlegt und voll und ganz mit den WTO-Regeln vereinbar. Es versteht sich von selbst, dass, wenn die USA ihre unrechtmäßigen Zölle aufheben, unsere Maßnahmen ebenfalls aufgehoben werden.“

Die US-Einfuhren, auf die dann an den EU-Grenzen ein zusätzlicher Zoll entfällt, umfassen Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, landwirtschaftliche Erzeugnisse und eine Reihe weiterer Waren im Gesamtwert von 2,8 Mrd. Euro. Durch die Einführung dieser Zölle übt die EU ihre Rechte nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) aus. Der Ankündigung ging die Übermittlung der vollständigen Warenliste an die WTO und ihre Billigung durch das Kollegium der Kommissionsmitglieder am 6. Juni voraus, nachdem die USA mit der Anwendung der vollen Zolltarife auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse begonnen haben. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich einstimmig für diese Vorgehensweise ausgesprochen.

Zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im bilateralen Handel mit den USA legt die EU den Wert ihrer Stahl- und Aluminiumexporte zugrunde, die von den US-Zöllen betroffen sind: 6,4 Mrd. Euro. Für 2,8 Mrd. Euro davon wird die EU sofort Ausgleichsmaßnahmen ergreifen. Für die verbleibenden 3,6 Mrd. Euro werden die Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen – in drei Jahren oder nach einer positiven Entscheidung im WTO-Streitbeilegungsverfahren, wenn diese früher getroffen werden sollte.

Im Einklang mit dem WTO-Übereinkommen über Schutzmaßnahmen und den EU-Vorschriften bleiben die Ausgleichsmaßnahmen der EU solange in Kraft, wie die US-Maßnahmen gelten. In der Durchführungsverordnung, die morgen veröffentlicht werden soll und am Freitag in Kraft tritt, sind die Waren und die entsprechenden Zollsätze aufgeführt, die jetzt und gegebenenfalls zukünftig gelten sollen. Die Warenliste ist identisch mit der Liste in der vorherigen Durchführungsverordnung vom 16. Mai, die der WTO am 18. Mai notifiziert wurde.

Der heutige Beschluss ist Teil einer dreigeteilten Reaktion, die die Europäische Kommission bereits zu einem früheren Zeitpunkt in diesem Jahr dargelegt hatte. Dazu gehören auch die Einleitung eines WTO-Verfahrens gegen die USA am 1. Juni sowie Schutzmaßnahmen gegen die Störungen des europäischen Marktes, die durch die Umlenkung von Stahlerzeugnissen weg vom US-Markt verursacht werden. Am 26. März wurde eine Schutzmaßnahmenuntersuchung eingeleitet. Die Kommission hat neun Monate Zeit, um zu entscheiden, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wenn die Untersuchung bestätigt, dass es notwendig ist, schnell zu handeln, könnte ein solcher Beschluss bis zum Sommer getroffen werden. Die Kommission hat zudem ein System zur Beobachtung der Aluminiumimporte eingerichtet, um vorbereitet zu sein, falls in diesem Bereich Maßnahmen erforderlich sind.