Mythos: EU sperrt Sprungtürme in Schwimmbädern

Fakt: Es gibt keine europäische Richtlinie oder Verordnung zu Sprunganlagen.

Freibad 300Und so ist die Falschmeldung entstanden: im hessischen Dieburg hatte der örtliche Bürgermeister Ende April mitgeteilt, dass der Zehn-Meter-Sprungturm im örtlichen Freibad wegen neuer europäischer Vorgaben gesperrt werden müsse, weil er nach Osten zeigt und nicht nach Norden. Ein Fachbüro hatte ihn entsprechend beraten. Tatsächlich gibt es aber keine europäische Richtlinie oder Verordnung zu Sprunganlagen. Es gibt nur – und das schon seit 2004 - eine privatwirtschaftliche europäische Norm zum Bäderbau, die in eine deutsche Norm überführt wurde. Eine Norm ist eine anerkannte Regel der Technik, aber nicht verbindlich.

In der DIN EN 13451-10 steht: „In Europa sollten Sprunganlagen im Freien nach Norden gerichtet sein.“ Das ist eine Empfehlung - eine Sperrung von Sprunganlagen, die zum Beispiel nach Osten ausgerichtet sind, ist überhaupt nicht erforderlich. "Die Empfehlung ist mit großer Wahrscheinlichkeit aus Richtung des Schwimmsports in diese Norm gekommen, denn für Wettkämpfe ist die Blendungsfreiheit sicherlich wichtig", stellte die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. klar.

Die Empfehlung steht in den "KOK-Richtlinien für den Bäderbau". Viele Journalisten glauben offenbar, dabei handele es sich um eine EU-Richtlinie. Tatsächlich ist es eine Planungshilfe für Bäderbetreiber, die Experten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., des Deutsche Schwimm-Verbandes e. V. und des Deutsche Sportbundes herausgeben.