EU-Staaten gegen 20 Wochen Mutterschutz

10-07-01_belgienEUratKein Kompromiss zwischen EU-Staaten und EU-Parlament

Eine große Mehrheit der EU-Staaten hat am Montag eine Verlängerung des Mutterschutzes von 14 auf 20 Wochen, wie sie das EU-Parlament Mitte Oktober gefordert hatte, abgelehnt. Die Arbeits- und Sozialminister fürchten hohe Kosten der Ausweitung und betonen, die Richtlinie solle Mindeststandards festlegen, während der Grundsatz der Subsidiarität zu wahren sei. Die deutsche Familienministerin Kristina Schröder (CDU) begründete ihre Ablehnung mit der Wirtschaftslage. Außerdem bestehe keine Notwendigkeit neuer europäischer Regelungen. In Deutschland gilt der EU-Mindeststandard von 14 Wochen Mutterschutz. Auch Frankreich, Großbritannien und Österreich wandten sich gegen die Parlamentsforderung.

Generell warnen die Wirtschaftsverbände vor einer massiven Ausweitung des Mutterschutzes. Die Forderung des EU-Parlaments würde alleine in Deutschland Mehrkosten von über 1,5 Milliarden Euro im Jahr bedeuten, schätzt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). "Angesichts angespannter Staatshaushalte und einer erst langsam wieder wachsenden Wirtschaft setzt das Europäische Parlament hier die falschen Prioritäten", so ZDH-Präsident Otto Kentzler Mitte Oktober. Die EU-Kommission hatte 2008 vorgeschlagen, den Mutterschutz auf 18 Wochen zu verlängern. Die endgültige Entscheidung soll im kommenden Jahr fallen.

10-12-08-Rat-der-EULaut Statistik gehört Deutschland - ebenso wie Malta und Schweden - mit 14 Wochen Babypause bei vollem Lohnausgleich derzeit zu den EU-Schlusslichtern. Dennoch hält die Bundesregierung das Schutzniveau für ausreichend. Es gebe in Deutschland den Mutterschutz bei vollem Lohnausgleich und die anschließende Elternzeit. "Wenn man sämtliche Leistungen in der Gesamtschau betrachtet, die junge Eltern in Deutschland bekommen, dann ist das Niveau europaweit Spitze", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) bei dem Treffen. "Wir sehen daher keine Notwendigkeit für europäische Regelungen."

Uneinigkeit besteht bei den EU-Staaten darüber, ob die Richtlinie auch den Vaterschaftsurlaub regeln soll. Viele Mitgliedsstaaten zögern bei dieser Frage, heißt es im Ratsbeschluss. Einige seien für den Vorschlag offen. Das EU-Parlament hat angeregt, dass die Richtlinie einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ermöglicht, der ebenfalls voll bezahlt wird.