Kommission schlägt Änderung des Schengener Grenzkodexes vor

Der Personenfluss an den Binnen- und Außengrenzen der EU soll erleichtert werden

Mit dem Schengener Grenzkodex hat die EU im Jahr 2006 eine Verordnung für das Überschreiten der Grenzen durch Personen erlassen, die unter anderem vorsieht, dass keine Grenzkontrollen in Bezug auf Personen stattfinden, die die Binnengrenzen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten überschreiten. Desweiteren dürfen die Außengrenzen der EU nur an den ausgewiesenen Grenzübergangsstellen passiert werden.

Unter der zuständigen Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, wurden nun nach 4 Jahren der praktischen Anwendung Vorschläge zur Änderung dieses Grenzkodexes ausgearbeitet, die zu mehr Rechtsklarheit führen und den praktischen und technischen Problemen Rechnung tragen sollen. Unter anderem sollen die Änderung zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen der EU und den Drittstaaten führen, indem ein Rechtsrahmen für bilaterale Abkommen über gemeinsame Grenzkontrollen an den Straßenübergangsstellen geschaffen wird. Eine fristgerechte Annahme des Kommissionsvorschlags würde zudem für einen reibungslosen Grenzverkehr zwischen Polen und der Ukraine bei Fussball-Weltmeisterschaft 2012 führen.

11-03-11-malmstroemWeitere Änderungen betreffen die visafrei einreisenden Personen, deren Grenzkontrollen beschleunigt werden. Zusätzlich hierzu soll die Sicherheit für Reisende und Grenzschützer durch eine Präzisierung der Einreisevoraussetzungen für Drittstaatenangehörige erhöht werden. Die Grenzbeamten sollen zudem durch eine Spezialausbildung entsprechend geschult werden, um die Situationen zu erkennen, die besonders schutzbedürftige Personen, unbegleitete Minderjährige und Opfer von Menschenhandel, betreffen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden nun vom Rat und vom Europäischen Parlament erörtert. Malmström erhofft sich dabei eine rasche Annahme ihres Vorschlags, um "unseren Bürgern das Leben zu erleichtern".