Kommission will Besteuerung von Grenzpendlern verbessern

Pendler sollen künftig nicht mehr steuerlich benachteiligt werden

Die Kommission will 2012 die direkten Steuervorschriften der EU-Staaten gezielt überprüfen, um herauszufinden, ob sie Pendlern aus den Nachbarstaaten die gleichen Steuervorteile gewähren wie denjenigen, die in dem Land leben. Kommissar Algirdas Šemeta, zuständig für Steuern, sagte dazu heute: "Die EU-Vorschriften sind eindeutig: alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union müssen im Binnenmarkt gleich behandelt werden. Diskriminierung sollte nicht möglich sein und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer darf nicht beeinträchtigt werden. Die meisten Mitgliedstaaten respektieren diese Grundprinzipien, doch ich bin bereit, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass sie in den Steuervorschriften aller Mitgliedstaaten Berücksichtigung finden."

Immer mehr Beschäftigte, vor allem in den grenznahen Regionen, suchen Arbeit im Nachbarland. Schätzungen zufolge gehen mehr als 1,2 Millionen Menschen in der EU einer grenzüberschreitenden Beschäftigung nach. Die an Grenzgänger und Saisonarbeiter gezahlten Bruttolöhne beliefen sich im Jahr 2010 auf 46,9 Milliarden Euro. Die Mobilität der Arbeitskräfte ist ein Schlüsselfaktor für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in Europa. Nach wie vor halten jedoch steuerliche Hindernisse die Bürgerinnen und Bürger davon ab, in einem anderen Mitgliedsstaat Arbeit zu suchen.

Die Kommission wird nicht nur die Situation der angestellten und abhängigen Beschäftigten, sondern auch die der Selbständigen und Rentenempfänger prüfen. Sollte die Kommission diskriminierende Bestimmungen finden und die nationalen Behörden nicht die notwendigen Änderungen auf den Weg bringen, werden gegen die betreffenden Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.