Europawahl: Mindestwahlalter in Deutschland auf 16 Jahre abgesenkt

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Europawahlgesetztes gebilligt, womit das Mindestwahlalter bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, in Zukunft von 18 auf 16 Jahre abgesenkt wird.

Die Koalitionsfraktionen schreiben in ihrer Begründung, dass durch das aktuelle Mindestwahlalter von 18 Jahren junge Menschen ausgeschlossen werden, die an vielen Stellen der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich ebenso auf politischer Ebene stark engagieren und Interesse zeigen.

Im Gesetzentwurf wird weiter ausgeführt: „Gerade die junge Generation wird durch Fragen betroffen sein, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Schutz des Klimas, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets und die hierzu getroffenen Entscheidungen gestalten die Zukunft nachhaltig und haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus.“

Laut Koalition soll sich die Anzahl der Wahlberechtigten durch das abgesenkte Wahlalter bei der nächsten Europawahl 2024 um 2,3 Prozent steigern.

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