EU-Meldungen

10 EU-Gesetze treten in Kürze in Kraft

Anwendung von EU-Gesetzen: Zehn Meilensteine bis Mitte September

Die EU-Kommission hat eine Übersicht zu EU-Gesetzen veröffentlicht, die in den kommenden Wochen (1.8. bis 15.9.2026) in Kraft treten beziehungsweise angewendet werden müssen.

Es geht unter anderem um:

  1. strengere Regeln beim Einsatz von künstlicher Intelligenz,
  2. den Einsatz von Antibiotika bei Tieren,
  3. Vorschriften, wie Verstöße gegen das KI-Gesetz geahndet werden,
  4. neue Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle,
  5. den schnelleren Zugang zu elektronischen Beweismitteln bei der Strafverfolgung,
  6. Standards für die Interoperabilität im Schienenverkehr,
  7. Anforderungen an die Cybersicherheit für bestimmte Produkte sowie
  8. Vorschriften über den fairen Zugang zu Daten und deren Nutzung.

1. KI-Gesetz (Verordnung (EU) 2024/1689): Es regelt, welche KI-Anwendungen erlaubt sind und welche wegen zu großer Risiken verboten oder streng kontrolliert werden.
Beispiel: Eine KI, die Bewerbungen vorsortiert, muss transparent und überprüfbar sein.

2. Antimikrobielle Mittel (Verordnung (EU) 2024/1973): Bestimmte wichtige Antibiotika dürfen nicht mehr bei Tieren eingesetzt werden, damit Resistenzen beim Menschen nicht weiter zunehmen.
Beispiel: Ein Medikament, das für schwere menschliche Infektionen gebraucht wird, soll nicht routinemäßig in der Tiermast verwendet werden.

3. KI-Gesetz – Durchsetzungsverfahren (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1755): Diese Regeln legen fest, wie die EU Verstöße gegen das KI-Gesetz untersucht und bestraft.
Beispiel: Wenn ein Unternehmen eine verbotene KI einsetzt, ist nun klarer geregelt, wie die Kommission vorgeht.

4. Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verordnung (EU) 2025/40): Die Verordnung soll Verpackungen umweltfreundlicher machen, weniger Einwegverpackungen erlauben und mehr Wiederverwendung fördern.
Beispiel: Ein Coffee-to-go-Becher könnte künftig eher als wiederverwendbare Lösung gedacht sein als als reines Wegwerfprodukt.

5. Elektronische Beweismittel in Strafverfahren (Verordnung (EU) 2023/1543): Ermittlungsbehörden können digitale Beweise wie E-Mails oder Cloud-Daten schneller und EU-weit anfordern oder sichern.
Beispiel: Bei einem Betrugsfall können Daten von einem Dienst schneller gesichert werden, bevor sie gelöscht werden.

6. Elektronische Bescheinigungen von Merkmalen (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1569): Behörden können digitale Nachweise über offizielle persönliche Merkmale ausstellen, etwa über Qualifikationen.
Beispiel: Eine Uni oder Behörde kann digital bestätigen, dass jemand einen bestimmten Abschluss hat.

7. Interoperabilität der Telematik im Schienenverkehr (TSI) (Durchführungsverordnung (EU) 2026/253): Eisenbahnsysteme in der EU sollen besser miteinander funktionieren, damit Daten zu Tickets, Gütern und Fahrgastrechten leichter ausgetauscht werden können.
Beispiel: Wenn du eine Zugreise buchst, sollen die beteiligten Systeme länderübergreifend sauber zusammenarbeiten.

8. Normen für die Interoperabilität im Eisenbahnverkehr (Durchführungsbeschluss (EU) 2025/424): Die EU aktualisiert technische Standards, nach denen Züge und Bahn-Infrastruktur geprüft und zugelassen werden.
Beispiel: Ein neuer Zug muss nach klaren technischen Regeln getestet werden, bevor er fahren darf.

9. Cyber-Resilienz-Gesetz (Verordnung (EU) 2024/2847): Geräte und Software mit digitalen Funktionen müssen sicherer gebaut werden, und Sicherheitsprobleme müssen besser gemeldet werden.
Beispiel: Ein vernetzter Router soll schon ab Werk möglichst gut gegen Angriffe geschützt sein.

10. Datengesetz (Verordnung (EU) 2023/2854): Es regelt, wer auf welche Daten zugreifen darf und sorgt für fairere Regeln im Umgang mit Daten.
Beispiel: Wenn ein Smart-Gerät Nutzungsdaten sammelt, soll klar sein, wer diese Daten nutzen darf und unter welchen Bedingungen.

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