Anwendung von EU-Gesetzen: Zehn Meilensteine bis Mitte September
Die EU-Kommission hat eine Übersicht zu EU-Gesetzen veröffentlicht, die in den kommenden Wochen (1.8. bis 15.9.2026) in Kraft treten beziehungsweise angewendet werden müssen.
Es geht unter anderem um:
- strengere Regeln beim Einsatz von künstlicher Intelligenz,
- den Einsatz von Antibiotika bei Tieren,
- Vorschriften, wie Verstöße gegen das KI-Gesetz geahndet werden,
- neue Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle,
- den schnelleren Zugang zu elektronischen Beweismitteln bei der Strafverfolgung,
- Standards für die Interoperabilität im Schienenverkehr,
- Anforderungen an die Cybersicherheit für bestimmte Produkte sowie
- Vorschriften über den fairen Zugang zu Daten und deren Nutzung.
1. KI-Gesetz (Verordnung (EU) 2024/1689): Es regelt, welche KI-Anwendungen erlaubt sind und welche wegen zu großer Risiken verboten oder streng kontrolliert werden.
Beispiel: Eine KI, die Bewerbungen vorsortiert, muss transparent und überprüfbar sein.
2. Antimikrobielle Mittel (Verordnung (EU) 2024/1973): Bestimmte wichtige Antibiotika dürfen nicht mehr bei Tieren eingesetzt werden, damit Resistenzen beim Menschen nicht weiter zunehmen.
Beispiel: Ein Medikament, das für schwere menschliche Infektionen gebraucht wird, soll nicht routinemäßig in der Tiermast verwendet werden.
3. KI-Gesetz – Durchsetzungsverfahren (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1755): Diese Regeln legen fest, wie die EU Verstöße gegen das KI-Gesetz untersucht und bestraft.
Beispiel: Wenn ein Unternehmen eine verbotene KI einsetzt, ist nun klarer geregelt, wie die Kommission vorgeht.
4. Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verordnung (EU) 2025/40): Die Verordnung soll Verpackungen umweltfreundlicher machen, weniger Einwegverpackungen erlauben und mehr Wiederverwendung fördern.
Beispiel: Ein Coffee-to-go-Becher könnte künftig eher als wiederverwendbare Lösung gedacht sein als als reines Wegwerfprodukt.
5. Elektronische Beweismittel in Strafverfahren (Verordnung (EU) 2023/1543): Ermittlungsbehörden können digitale Beweise wie E-Mails oder Cloud-Daten schneller und EU-weit anfordern oder sichern.
Beispiel: Bei einem Betrugsfall können Daten von einem Dienst schneller gesichert werden, bevor sie gelöscht werden.
6. Elektronische Bescheinigungen von Merkmalen (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1569): Behörden können digitale Nachweise über offizielle persönliche Merkmale ausstellen, etwa über Qualifikationen.
Beispiel: Eine Uni oder Behörde kann digital bestätigen, dass jemand einen bestimmten Abschluss hat.
7. Interoperabilität der Telematik im Schienenverkehr (TSI) (Durchführungsverordnung (EU) 2026/253): Eisenbahnsysteme in der EU sollen besser miteinander funktionieren, damit Daten zu Tickets, Gütern und Fahrgastrechten leichter ausgetauscht werden können.
Beispiel: Wenn du eine Zugreise buchst, sollen die beteiligten Systeme länderübergreifend sauber zusammenarbeiten.
8. Normen für die Interoperabilität im Eisenbahnverkehr (Durchführungsbeschluss (EU) 2025/424): Die EU aktualisiert technische Standards, nach denen Züge und Bahn-Infrastruktur geprüft und zugelassen werden.
Beispiel: Ein neuer Zug muss nach klaren technischen Regeln getestet werden, bevor er fahren darf.
9. Cyber-Resilienz-Gesetz (Verordnung (EU) 2024/2847): Geräte und Software mit digitalen Funktionen müssen sicherer gebaut werden, und Sicherheitsprobleme müssen besser gemeldet werden.
Beispiel: Ein vernetzter Router soll schon ab Werk möglichst gut gegen Angriffe geschützt sein.
10. Datengesetz (Verordnung (EU) 2023/2854): Es regelt, wer auf welche Daten zugreifen darf und sorgt für fairere Regeln im Umgang mit Daten.
Beispiel: Wenn ein Smart-Gerät Nutzungsdaten sammelt, soll klar sein, wer diese Daten nutzen darf und unter welchen Bedingungen.
Weitere Informationen:
- Quelle: EU-Pressemeldung
- ausführliche Pressemitteilung (Englisch)
- Anwendung der EU-Rechts
- Kurzlink auf diesen Artikel: https://ogy.de/10-EU-Gesetze
