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Achtes Sanktionspaket gegen Russland

Die Kommission begrüßt, dass der Rat ein achtes Paket harter Sanktionen gegen Russland wegen seiner Aggression gegen die Ukraine angenommen hat. Das Paket wurde eng mit unseren internationalen Partnern abgestimmt. Es ist eine Reaktion auf die anhaltende Eskalation Russlands und den illegalen Krieg gegen die Ukraine, einschließlich der rechtswidrigen, deklarierten Annexion von ukrainischem Hoheitsgebiet auf der Grundlage von Schein-„Referenden“, der Mobilisierung zusätzlicher Truppen und der offenen Drohung mit Atomwaffen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schrieb auf Twitter: „Wir haben rasch und entschieden gehandelt. Wir werden weder Putins Scheinreferenden noch irgendeine Art von Annexion in der Ukraine akzeptieren. Wir sind entschlossen, den Kreml weiterhin bezahlen zu lassen.“

Überblick über den Inhalt des Sanktionspakets:

Das Paket sieht neue Einfuhrverbote im Wert von 7 Milliarden Euro vor, um russische Einnahmen zu kappen. Dazu kommen Ausfuhr-Beschränkungen, damit Militär und Industrie weniger Zugriff auf europäische Schlüsselkomponenten, Dienstleistungen und Fachwissen haben. Durch die Sanktionen werden der russischen Armee und ihren Zulieferern spezifische Güter und Ausrüstung entzogen, die sie für den Krieg auf ukrainischem Hoheitsgebiet einsetzen würde. Das Paket bildet auch die Grundlage für den erforderlichen Rechtsrahmen, um die von den G7-Staaten vorgesehene Ölpreis-Obergrenze umzusetzen.

Das Paket sieht insbesondere Folgendes vor:

  • Die Sanktionslisten werden ergänzt um weitere Personen und Organisationen, die an der Besetzung Russlands, der rechtswidrigen Annexion und der Schein-„Referenden“ in den besetzten Gebieten/Oblasten der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschjabeteiligt sind. Die restriktive Maßnahme der EU richtet sich gegen wichtige Entscheidungsträger, Oligarchen, hochrangige Militärbeamte und Propagandisten, die für die Untergrabung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine verantwortlich sind. Zudem wurde ein neues Aufnahmekriterium eingeführt. Künftig können Sanktionen gegen Personen verhängt werden, die gegen das Verbotder Umgehung von Sanktionen verstoßen.
  • Der Geltungsbereich der Beschränkungen wird auf alle nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierte Gebiete in den Oblasten Cherson und Saporischschjaausgeweitet.
  • Die Ausfuhrbeschränkungen wurden ergänzt, um den Zugang Russlands zu militärischen, industriellen und technologischen Gütern sowie die Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors einzuschränken. Dazu gehört das Verbot der Ausfuhr von Kohle (einschließlich Kokskohle, die in russischen Industrieanlagen verwendet wird), spezifischer in russischen Waffen verbauter elektronischer Komponenten, technischer Güter, die im Luftfahrtsektor verwendet werden, sowie bestimmter Chemikalien.
  • Die zusätzlichen Einfuhrbeschränkungen in Höhe von fast 7 Milliarden Euro umfassen unter anderem Fertig- und Halbfertigerzeugnisse aus Stahl (für einige Halbfertigprodukte gilt eine Übergangszeitraum), Maschinen und Geräte, Kunststoffe, Fahrzeuge, Textilien, Schuhe, Leder, Keramik, bestimmte chemische Erzeugnisse und nicht aus Gold gefertigter Schmuck.
  • Mit dem Paket beginnt die Umsetzung der G7-Erklärung für eine Ölpreisobergrenze. Zusätzlich zum EU-Einfuhrverbot für russisches Rohöl auf dem Seeweg würde diese Preisobergrenze, sobald sie eingeführt ist, ermöglichen, dass europäische Marktteilnehmer russisches Öl in Drittländer transportieren und den Transport unterstützen, sofern sein Preis unter einer im Voraus festgelegten Obergrenze bleibt. Dies wird dazu beitragen, die russischen Einnahmen weiter zu senken, die globalen Energiemärkte durch kontinuierliche Lieferungen stabil zu halten, die Inflation einzudämmen und die Energiekosten zu stabilisieren. Diese Maßnahme wird eng mit den G7-Partnern abgestimmt. Sie würde nach einem weiteren Beschluss des Rates nach dem 5. Dezember 2022 für Rohöl und nach dem 5. Februar 2023 für raffinierte Erdölerzeugnisse in Kraft treten.
  • Das Paket sieht zusätzliche Beschränkungen für staatseigene russische Unternehmen vor: zum Beispiel verbietet es EU-Bürgern, Ämter in Leitungsgremien bestimmter Unternehmen auszuüben. Transaktionen mit dem russischen Seeschifffahrtsregister werden verboten.
  • Im Bereich Finanz-, IT-Beratungs- und sonstigen unternehmensbezogenen Dienstleistungen werden u.a. die bestehenden Verbote von Kryptowerten verschärft und der Umfang der Dienstleistungen, die nicht mehr für in Russland niedergelassene juristische Personen erbracht werden können, ausgeweitet.

EU-Sanktionen gegen Russland wirken

Die Sanktionen der EU gegen Russland erweisen sich als wirksam. Sie beeinträchtigen die Fähigkeit Russlands, neue Waffen herzustellen und bestehende Waffen zu reparieren, und behindern den Transport von Material.

Die geopolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der anhaltenden Aggression Russlands sind klar - der Krieg beeinträchtigt die globalen Rohstoffmärkte, insbesondere für Agrarlebensmittel und Energie. Die EU stellt weiterhin sicher, dass ihre Sanktionen keine Auswirkungen auf Energie- und Agrarlebensmittelausfuhren aus Russland in Drittländer haben.

Als Hüterin der EU-Verträge überwacht die Europäische Kommission die Durchsetzung der EU-Sanktionen in der gesamten EU.

Die EU steht geeint in ihrer Solidarität mit der Ukraine. Siewird die Ukraine und ihre Bevölkerung weiterhin gemeinsam mit internationalen Partnern unterstützen, unter anderem durch zusätzliche politische, finanzielle und humanitäre Hilfe.

Weitere Informationen:

Quelle: EU-Pressemeldung

Pressemitteilung zum achten Sanktionspaket

Tweet von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

Pressemitteilung des Rates

Ein Q&A wird später hier zu finden sein.

Erklärung der G7-Finanzminister vom 2. September 2022