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Agro-Gentechnik: weitere Einschränkungen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzenarten

GVOEU-Parlament und Ministerrat diskutieren über Regeln zum Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut

Die EU hat eine der strengsten Verordnungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel in der Welt. Obwohl der Anbau von genetisch veränderten Organismen (GVO) nur nach gründlicher Risikoeinschätzung erlaubt ist, forderten EU-Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten ihn einzuschränken. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission Änderungen der aktuellen EU-Regeln vorgeschlagen. Die Positionen des Ministerrats wurden am Mittwoch (3.9.) im Umweltausschuss diskutiert.

Ist ein Saatgut auf europäischer Ebene autorisiert, darf es angebaut werden. Die Autorisierung erfolgt durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sie schätzt das Risiko ein, dass durch den Anbau entsteht.

Nach der Autorisierung können EU-Mitgliedstaaten den Anbau des gentechnisch veränderten Produktes auf ihrem Gebiet nur mit einer sogenannten Schutzklausel verbieten. Sie müssen diese Entscheidung begründen und zeigen, dass die GVO Menschen oder der Umwelt schaden.

Zurzeit wird in der EU nur ein genetisch verändertes Saatgut angebaut - der insektenresistente Mais MON 810 von Monsanto.

Österreich, Deutschland, Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Italien, Luxemburg und Polen haben jedoch die Schutzklausel angewendet, so dass der Anbau dieses Maises auf ihrem Gebiet verboten ist.

Einige Mitgliedstaaten haben um mehr Freiheit und Flexibilität gebeten, um den Anbau von GVOs auf ihrem Gebiet einzuschränken oder zu verbieten. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission Änderungen zu den aktuellen Regeln vorgeschlagen. Diese werden zurzeit im Parlament und Ministerrat diskutiert.

2011 haben die EU-Abgeordneten in erster Lesung eine Stellungnahme mit Änderungen verabschiedet. Der Ministerrat einigte sich am 12. Juni 2014. Das ermöglicht den beiden Gesetzgebern nun die Diskussion weiterzuführen, um in zweiter Lesung eine Einigung zu erzielen. Endgültig soll der Text 2015 angenommen werden.