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Apple: EU beschließt Interoperabilitäts-Maßnahmen

Apple soll seine Interoperabilitäts-Verpflichtung gemäß dem europäischen Gesetz über die die digitalen Märkte (DMA) erfüllen. Dazu hat die Europäische Kommission gestern zwei Entscheidungen erlassen, in denen die Maßnahmen für das Unternehmen festgelegt sind.

„Mit den heutigen Beschlüssen skizziert die Kommission zum ersten Mal konkrete Maßnahmen, die ein Gatekeeper ergreifen muss, um die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte einzuhalten“, sagte Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel. „Eine wirksame Interoperabilität für verbundene Geräte von Drittanbietern ist ein wichtiger Schritt zur Öffnung des Apple-Ökosystems. Dies wird zu einer besseren Auswahl für Verbraucher auf dem schnell wachsenden Markt für innovative vernetzte Geräte führen. Außerdem werden die Entwickler von nun an mehr Transparenz darüber haben, wie ihre Interoperabilitätsanfragen von Apple behandelt werden. Der heutige Tag bringt uns der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen in Europa näher, dank der Rechtsstaatlichkeit.“

Vernetzte Geräte

Das erste Maßnahmenpaket betrifft neun iOS-Konnektivitätsfunktionen, die vor allem für vernetzte Geräte wie Smartwatches, Kopfhörer oder Fernsehgeräte verwendet werden.

Die Maßnahmen gewähren Geräteherstellern und App-Entwicklern einen verbesserten Zugang zu iPhone-Funktionen, die mit solchen Geräten interagieren (z. B. Anzeige von Benachrichtigungen auf Smartwatches), schnellere Datenübertragungen (z. B. Peer-to-Peer-Wi-Fi-Verbindungen und Nahfeldkommunikation) und eine einfachere Einrichtung der Geräte (z. B. Kopplung).

Infolgedessen werden vernetzte Geräte aller Marken besser mit iPhones funktionieren. Die Gerätehersteller werden neue Möglichkeiten haben, innovative Produkte auf den Markt zu bringen, die das Nutzererlebnis für die Verbraucher in Europa verbessern. Die Maßnahmen stellen sicher, dass diese Innovation unter voller Wahrung der Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer sowie der Integrität der Apple-Betriebssysteme erfolgt.

Transparenz und Effektivität bei Anträgen zu Interoperabilität

Das zweite Maßnahmenpaket verbessert die Transparenz und Effektivität des Verfahrens, das Apple für Entwickler entwickelt hat, die Interoperabilität mit iPhone- und iPad-Funktionen erreichen wollen. Dazu gehören ein verbesserter Zugang zu technischen Unterlagen über Funktionen, die Dritten noch nicht zur Verfügung stehen, rechtzeitige Kommunikation und Aktualisierungen sowie ein besser vorhersehbarer Zeitplan für die Prüfung von Interoperabilitätsanfragen.

Die Entwickler werden von einer schnellen und fairen Bearbeitung ihrer Anfragen zur Interoperabilität profitieren. Die Maßnahmen werden sie in die Lage versetzen, den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl an innovativen Diensten und Hardware anzubieten, die mit iPhones und iPads interoperabel sind.

Die endgültigen Maßnahmen, die in den beiden Spezifikationsentscheidungen dargelegt werden, sind das Ergebnis einer umfassenden Zusammenarbeit mit Apple und von Beiträgen Dritter im Rahmen der öffentlichen Konsultation, die am 18. Dezember 2024 eingeleitet wurde.

Nächste Schritte

Die Spezifikationsentscheidungen sind rechtsverbindlich. Apple ist verpflichtet, die angegebenen Maßnahmen gemäß den Bedingungen der Entscheidungen umzusetzen.

Die Spezifikationsentscheidungen legen den Zeitplan für die Umsetzung der spezifizierten Maßnahmen und die Schritte fest, die Apple unternehmen muss.

Wie immer bleiben die Verteidigungsrechte von Apple in vollem Umfang gewahrt und unterliegen einer unabhängigen gerichtlichen Kontrolle.

Hintergrund

Ziel des Gesetzes über die digitalen Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist es, wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Sie reguliert Gatekeeper, d. h. große digitale Plattformen, die eine wichtige Schnittstelle zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern bilden und aufgrund ihrer Position die Macht haben können, einen Engpass in der digitalen Wirtschaft zu schaffen.

Apple wurde durch Entscheidungen der Kommission vom 5. September 2023 bzw. 29. April 2024 als Gatekeeper für zwei zentrale Plattformdienste, nämlich die Betriebssysteme iOS und iPadOS, benannt. Gemäß dem DMA müssen Gatekeeper wie Apple Entwicklern freie und effektive Interoperabilität mit Hardware- und Softwarefunktionen bieten, die von ihren Betriebssystemen gesteuert werden oder auf die sie über diese zugreifen.

Das Spezifikationsverfahren klärt, wie eine Verpflichtung umgesetzt werden sollte, um die Einhaltung zu gewährleisten. Es wird nicht geprüft, ob der Gatekeeper die Bestimmungen der DSGVO einhält oder nicht. Spezifikationsverfahren und Untersuchungen zur Nichteinhaltung von Vorschriften sind zwei unterschiedliche Instrumente, die der Kommission zur Verfügung stehen und die unterschiedliche Zwecke verfolgen. Im Gegensatz zu Fällen der Nichteinhaltung von Vorschriften wird im Rahmen von Spezifikationsverfahren festgelegt, wie die Verpflichtungen zu erfüllen sind, und es werden keine Verstöße gegen das Marktmissbrauchsgesetz geahndet. Daher können im Rahmen von Spezifikationsverfahren keine Geldbußen verhängt werden.

Die Kommission eröffnete am 19. September 2024
zwei solcher Spezifikationsverfahren zur Einhaltung der Interoperabilitätsverpflichtung des DMA durch Apple. Am 18. Dezember 2024 übermittelte die Kommission Apple ihre vorläufigen Feststellungen und veröffentlichte die vorgeschlagenen Maßnahmen mit der Aufforderung an Dritte, ihr Feedback zu geben.

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