EU-Meldungen

Atommüll und Endlager: Verbindliche EU-Regeln

Fortschritte bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen

In der Europäischen Union wird es erstmals verbindliche Vorgaben für den Bau atomarer Endlager und die Entsorgung von radioaktiven Abfällen geben. Entsprechenden Vorschlägen der Europäischen Kommission haben die EU-Staaten zugestimmt. "Dies ist ein wichtiger Erfolg für die nukleare Sicherheit in der EU“, sagte EU-Energiekommissar Günther Oettinger. "Durch diese Richtlinie wird die EU zur fortschrittlichsten Region, was die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente angeht.“ Die Vorschriften treten spätestens im September in Kraft.

11-07-26-oettingerBis 2015 müssen Deutschland und die anderen EU-Staaten demnach nationale Programme mit konkreten Zeitplänen für den Bau, die Umsetzung und die Kosten von Endlagern vorlegen. Die Öffentlichkeit muss über die Pläne informiert und in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Mitgliedsstaaten können vereinbaren, ein Endlager in einem anderen EU-Staat zu nutzen. Atommüll-Exporte sind nur unter sehr strengen Auflagen gestattet: zum Zeitpunkt des Abfalltransports muss im Ausland bereits ein Endlager in tiefen geologischen Formationen in Betrieb sein. Derartige Endlager existieren derzeit nirgendwo, und es befindet sich außerhalb der EU auch keines im Bau. Europäische Kommission und EU-Parlament hatten dennoch ein vollständiges Exportverbot von radioaktivem Müll befürwortet.

Radioaktive Abfälle fallen in allen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen zahlreicher Tätigkeiten an, u. a. bei der Stromerzeugung und in Medizin, Forschung, Industrie und Landwirtschaft. 14 von 27 Mitgliedstaaten verfügen über Kernreaktoren, bei denen auch abgebrannte Brennelemente entstehen. Die letztendliche Verantwortung für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle liegt zwar bei den Mitgliedstaaten; jedoch schafft die heute verabschiedete Richtlinie erstmals einen verbindlichen EU-Rahmen.