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Ausgleichszölle auf Elektrofahrzeuge aus China

EU-Kommission führt vorläufige Ausgleichszölle auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge aus China ein

Die Europäische Kommission hat vorläufige Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge (Battery Electric Vehicles, BEV) aus China eingeführt. Auf Grundlage ihrer Untersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass entlang der Wertschöpfungskette für Elektrofahrzeuge in China unfaire Subventionierung vorliegt und der Autoindustrie in der EU dadurch wirtschaftlicher Schaden droht.

Im Rahmen der Untersuchung wurden auch die wahrscheinlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Importeure und Nutzerinnen und Nutzer von Elektroautos in der EU sowie auf Verbraucherinnen und Verbraucher bewertet.

Die Konsultationen mit der chinesischen Regierung wurden in den letzten Wochen nach einem Meinungsaustausch zwischen Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao intensiver geführt. Auf fachlicher Ebene wird weiter daran gearbeitet, zu einer WTO-kompatiblen Lösung zu gelangen, die den von der Europäischen Union geäußerten Bedenken in angemessener Weise Rechnung trägt. Ein auf der Untersuchung aufbauendes Verhandlungsergebnis muss allerdings wirksam sein und gegen die festgestellten schädigenden Formen der Subventionierung Abhilfe schaffen.

Für die drei in die Stichprobe einbezogenen chinesischen Hersteller gelten folgende unternehmensspezifische Zölle:

  • BYD: 17,4 Prozent
  • Geely: 19,9 Prozent
  • SAIC: 37,6 Prozent

Für andere bei der Untersuchung mitarbeitende Hersteller in China, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, gilt ein gewogener durchschnittlicher Zollsatz in Höhe von 20,8 Prozent. Der Zollsatz für sonstige, nicht mitarbeitende Unternehmen beträgt 37,6 Prozent.

Im Vergleich zu den in der Vorunterrichtungam 12. Juni 2024 mitgeteilten Sätzen wurden die vorläufigen Zölle leicht nach unten korrigiert, nachdem interessierte Parteien Stellungnahmen zur Genauigkeit der Berechnungen übermittelt haben. Alle detaillierten Feststellungen der Untersuchung finden sich in der Durchführungsverordnung, die nun im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Diese vorläufigen Zölle gelten ab dem 5. Juli 2024 für höchstens vier Monate. Innerhalb dieser Frist muss durch Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten eine finale Entscheidung über endgültige Zölle getroffen werden. Nach Annahme eines solchen Beschlusses wären die Zölle für fünf Jahre endgültig.

Verfahren und nächste Schritte

Am 4. Oktober 2023 leitete die Kommission von Amts wegen eine formelle Antisubventionsuntersuchung zu den Einfuhren batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (Battery Electric Vehicles – BEV) mit Ursprung in China ein, die innerhalb von 13 Monaten abgeschlossen werden muss. Endgültige Maßnahmen müssen spätestens vier Monate nach der Einführung vorläufiger Zölle beschlossen werden.

Für die vorläufigen Ausgleichszölle ist eine Sicherheitsleistung (in der von den Zollbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten festzulegenden Form) zu hinterlegen; sie können nur unter bestimmten Umständen erhoben werden, wenn die Einführung endgültiger Zölle beschlossen wurde.

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