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Brexit-Abkommen: Wie sich die neuen EU-UK-Beziehungen auf uns auswirken

Mit dem EU-Austritt der Briten und der Ende 2020 erzielten Brexit-Einigung haben die EU und das Vereinigte Königreich ein neues Kapitel in ihren Beziehungen aufgeschlagen.

Nach knapp einjährigen intensiven Verhandlungen konnten sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich Ende Dezember 2020 auf einen neuen Partnerschaftsvertrag einigen. Das Vereinigte Königreich hatte am 31. Januar 2020 die EU verlassen. Während der darauffolgenden Übergangsphase bis Ende 2020 wurden die neuen EU-UK-Beziehungen ausgehandelt und das Vereinigte Königreich war weiterhin Teil des europäischen Binnenmarkts und der Zollunion. Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Abkommen über ihre künftigen Beziehungen wird seit 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Das Abkommen muss jedoch noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden, damit es endgültig in Kraft treten kann. Die Europaabgeordneten prüfen derzeit den Text in den Fachausschüssen des Parlaments, bevor sie auf einer Plenartagung darüber abstimmen werden.

Eine Reihe von Fragen wurde bereits mit dem Austrittsabkommen geregelt, auf das sich die EU und das Vereinigte Königreich Ende 2019 geeinigt hatten. Das Austrittsabkommen betrifft den Schutz der Rechte von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich und von Briten, die in der Union leben, die finanziellen Verpflichtungen, die das Vereinigte Königreich als Mitgliedstaat eingegangen ist, sowie Grenzfragen, insbesondere betreffend Irland.

Leben und Arbeiten im Vereinigten Königreich oder in der EU

EU-Bürger im Vereinigten Königreich und britische Staatsangehörige in einem EU-Mitgliedstaat, die sich dort bereits vor Januar 2021 aufgehalten haben, können auch weiterhin dort leben und arbeiten, sofern sie sich registriert und von den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten oder des Vereinigten Königreichs eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.

Britische Bürger, die nicht bereits in der EU leben, erhalten nicht automatisch das Recht, in einem EU-Land (außer Irland) zu leben und zu arbeiten. Ihre Rechte können auch Beschränkungen unterworfen werden. Das Vereinigte Königreich hat mit Irland ein gesondertes Abkommen geschlossen. Außerdem werden Qualifikationsnachweise nicht mehr automatisch von den EU-Ländern anerkannt, wie es früher der Fall war.

Britische Staatsangehörige, die in ein EU-Land reisen möchten und sich dort länger als 90 Tage aufhalten wollen, müssen für Einreise und Aufenthalt die gleichen Voraussetzungen wie Personen aus Drittländern erfüllen. Dies gilt auch für britische Staatsbürger mit Zweitwohnsitz in der EU.

Unionsbürger, die sich im Vereinigten Königreich längerfristig aufhalten oder arbeiten möchten – d. h. für einen Zeitraum von über sechs Monaten – müssen die von der britischen Regierung festgelegten Bestimmungen erfüllen, einschließlich der Beantragung eines Visums.

Reisen

Britische Staatsangehörige benötigen für Reisen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum.

Britische Staatsangehörige sind jedoch nicht mehr berechtigt, die separaten Grenzkontrollstellen für Unionsbürger zu nutzen. Sie benötigen auch ein Rückreiseticket und müssen nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel für ihren Aufenthalt verfügen. Außerdem muss ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein.

EU-Bürger können das Vereinigte Königreich ohne Visum für einen Aufenthalt von maximal sechs Monaten besuchen. Sie müssen einen gültigen Reisepass vorlegen, um in das Vereinigte Königreich einzureisen.

Gesundheitsversorgung

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten EU-Bürger, die sich vorübergehend im Vereinigten Königreich aufhalten, nach wie vor eine Notfallversorgung. Bei Aufenthalten von mehr als sechs Monaten müssen sie bestimmte Gesundheitsbeiträge entrichten.

Rentner können dort, wo sie leben, weiterhin Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Das Land, das die Rente zahlt, erstattet dem Wohnsitzland die Kosten.

Erasmus

Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, nicht mehr an dem beliebten Austauschprogramm Erasmus+ teilzunehmen und ein eigenes Programm zu starten. Für Studierende aus der EU gibt es also keine Möglichkeit mehr, ein Erasmus-Semester im Vereinigten Königreich zu verbringen. Studierende aus Nordirland können weiterhin an Erasmus+ teilnehmen.

Waren- und Dienstleistungsverkehr

Mit dem Abkommen unterliegen Waren, die zwischen dem Vereinigten Königreich und EU-Ländern gehandelt werden, keinen Zöllen oder Quoten. Es gibt jedoch neue Verfahren für die Beförderung von Waren in und aus dem Vereinigten Königreich: An den Grenzen wird kontrolliert, ob die Binnenmarktvorschriften (z. B. bezüglich Gesundheits-, Sicherheits-, Sozial- und Umweltnormen) bzw. die geltenden Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs eingehalten werden. Dies bedeutet ein Plus an bürokratischem Aufwand und Zusatzkosten. So unterliegen alle Importe in die Union Zollformalitäten und müssen EU-Standards erfüllen – daher werden sie Kontrollen unterzogen. Waren, die zwischen Nordirland und der EU befördert werden, sind ausgenommen.

Britische Unternehmen haben nicht mehr automatisch das Recht, Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten. Wenn sie weiterhin in der EU tätig sein wollen, müssen sie sich dort niederlassen.

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