Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich am 30. März ohne ein Abkommen aus der EU ausscheiden sollte, wird es einen Notfallplan für den Waren-und Personenverkehr geben. Am 26.02.2019 haben das Europäische Parlament und die 27 Mitgliedstaaten im Rat eine vorläufige politische Einigung über einen entsprechenden Vorschlag der Kommission erzielt.
EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc begrüßte das Verhandlungsergebnis: „ Obwohl ich hoffe, dass diese Maßnahme nie notwendig sein wird, ist es unsere Pflicht, auch für ein No-Deal-Szenario vorbereitet zu sein. Diese Verordnung wird die schwerwiegendsten Störungen für Bürger und Unternehmen vermeiden, indem sie auch in diesem Fall eine grundlegende Straßenverkehrsverbindung für eine begrenzte Zeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ermöglicht. Sie bietet den Betreibern Rechtssicherheit zu einem Zeitpunkt, an dem diese Sicherheit nicht gegeben ist.“
Die Verordnung wird es britischen Betreibern ermöglichen, Waren und Personen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu befördern, sofern das Vereinigte Königreich EU-Betreibern gleichwertige Rechte gewährt. Außerdem müssen weiterhin die einschlägigen sozialen und technischen Vorschriften der EU einhalten und ein fairer Wettbewerb zwischen EU- und britischen Betreibern gewährleistet werden.
Die Verordnung wird es auch britischen Güterkraftverkehrsunternehmen ermöglichen, für einen bestimmten Zeitraum begrenzte Tätigkeiten im Gebiet der EU durchzuführen. Die Verordnung wird Ende 2019 auslaufen. Sie ist Teil eines Aktionsplans, der darauf abzielt, den größten Schaden, der durch einen möglichen „No-Deal“ verursacht wird, zu begrenzen.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die vorläufige Einigung noch förmlich genehmigen, bevor sie in Kraft treten kann.
- Quelle: Pressemeldung
- Notfallplan für den Waren-und Personenverkehr
- Vorbereitungen auf einen No-Deal-Brexit
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