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Brexit: Kommission begrüßt Umzug der EU-Agenturen

Die Europäische Kommission begrüßte die am 20. November auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ (Artikel 50) erzielte Einigung über die Verlegung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) nach jeweils Amsterdam und nach Paris. Bisher haben beide Agenturen ihren Sitz in London. Die Kommission wird nun die notwendigen rechtlichen Maßnahmen vorbereiten und zu diesem Zweck Legislativvorschläge zur Änderung der Gründungsverordnungen für die beiden Agenturen ausarbeiten.

Die Verlegung der beiden Agenturen ist eine direkte Folge – und das erste sichtbare Ergebnis – der dem Europäischen Rat am 29. März 2017 mitgeteilten Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten. Die EMA und die EBA sind zwei wichtige Regulierungsagenturen für den EU-Binnenmarkt und von wesentlicher Bedeutung für die Zulassung von Arzneimitteln und die Bankenregulierung. Sie müssen über März 2019 hinaus reibungslos und störungsfrei funktionieren.

Das Verfahren der Abstimmung basiert auf den Kriterien die von Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission und Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, festgelegt und von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU-27 auf der Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) vom 22. Juni 2017 gebilligt worden sind. Die Europäische Kommission hat am 30. September eine objektive Bewertung der bei den Mitgliedstaaten eingegangenen Bewerbungen vorgenommen.

Nächste Schritte: Die Kommission wird nun die notwendigen rechtlichen Maßnahmen vorbereiten und zu diesem Zweck Legislativvorschläge zur Änderung der Gründungsverordnungen für die beiden Agenturen ausarbeiten. Diese Vorschläge werden sich ausschließlich mit der Verlegung befassen. Kommission und Rat haben vereinbart, diese Legislativvorschläge vorrangig zu behandeln. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Agenturen während des Verlegungsprozesses weiterarbeiten können. Die Kommission wird diesen Prozess eng begleiten und die Agenturen erforderlichenfalls im Rahmen ihrer Befugnisse in Fragen, die den EU-Haushalt, die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Personalfragen usw. betreffen, unterstützen.

Hintergrund

Der Beschluss über die Verlegung der EMA und der EBA unterlag der Zuständigkeit der Regierungen der Mitgliedstaaten der EU-27. Er ist nicht Teil der Brexit-Verhandlungen und war eine ausschließlich unter den Mitgliedstaaten der EU-27 zu erörternde Angelegenheit.