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Deutsche Beihilfe für erneuerbare Energien genehmigt

 Deutsche Beihilfe für erneuerbare Energien: Kommission genehmigt Milliarden-Aufstockung

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Änderung einer bestehenden deutschen Regelung für Erzeugung von erneuerbarem Strom genehmigt. Mit dieser Änderung werden die Mittel für die Förderregelung für Biomasse und Biogas um 7,9 Milliarden Euro aufgestockt.

Es wird das Ausschreibungsvolumen erhöht, eine spezielle Quote für Biomasseanlagen mit bestehendem Anschluss an ein Wärmenetz eingeführt und die Stunden der Stromerzeugung aus Biogas, das für eine Förderung in Betracht kommt, begrenzt. Außerdem wird der Zeitrahmen für die Umstellung alter Anlagen auf die neue Förderung für Biomasse verkürzt und die Zahlungen für die flexible Stromerzeugung erhöht.

Prüfung durch die Kommission

Die Kommission hat die Änderungen nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV, der es den Mitgliedstaaten gestattet, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, und nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (im Folgenden „Leitlinien“) geprüft. Die Kommission stellte fest, dass die Änderungen notwendig und angemessen sind, um die Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas zu steigern.

Darüber hinaus kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung weiterhin verhältnismäßig ist, da die Beihilfe auf das Minimum beschränkt ist, das erforderlich ist, um einen Anreiz zur Steigerung der Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas auch in Zeiten hoher Strompreise zu gewährleisten, während sie sich nur begrenzt auf Wettbewerb und Handel in der EU auswirken wird. Deshalb hat die Kommission die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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