EU-Meldungen

Deutsche Pläne zu Mobilfunk-Zustellungsentgelten verstoßen gegen EU-Recht

Zustell-Gebühren bei Handyanrufen durch die Kommission untersagt

Faire Preise für deutsche Handynutzer: Die EU-Kommission hat am Freitag, den 01. März, die deutschen Pläne für Zustell-Gebühren bei Handyanrufen untersagt. Die von der deutschen Telekom-Regulierungsbehörde (BNetzA) vorgeschlagene Berechnungsmethode könnte die Preise für die deutschen Handynutzer nach oben treiben.

2009 hat die EU-Kommission eine Berechnungsmethode für Mobilfunk-Zustellungsentgelte vorgegeben, die der deutschen Vorschlag jedoch nicht berücksichtigt. "Da sich die große Mehrheit der Mitgliedstaaten an die Regeln hält, wird das EU-Telekommunikationsrecht heute auf koordinierte Weise angewandt, was größtmögliche Vorteile für die Verbraucher und den Wettbewerb bringt. Deutsche Anbieter sollten dabei keine Sonderbehandlung erhalten", sagte Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission.

In dem heute an die BNetzA verschickten Schreiben erläutert die Kommission, warum die im BNetzA-Vorschlag vorgesehenen neuen Entgelte gegen die Grundsätze und Ziele des EU-Telekommunikationsrechts verstoßen.