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Der Digital Services Act im Überblick

Seit dem 17. Februar 2024 wird der Digital Services Act (DSA), im Deutschen ‘‘Gesetz über digitale Dienste“ genannt, in der ganzen EU angewendet. Damit gilt erstmals ein einheitliches Regelwerk für die gesamte Europäische Union. Der DSA soll einen besseren Schutz der europäischen Bürger*innen und deren Grundrechte gewährleisten und Unternehmen mehr Rechtssicherheit bieten. Dieser Artikel beinhaltet eine Übersicht über den Geltungsbereich, die Ziele und die Umsetzung des DSA.

Geltungsbereich des Digital Services Act

Die Vorschriften des DSA gelten für alle Online-Anbieter, die ihre Dienste im europäischen Binnenmarkt anbieten, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Die Vorgaben richten sich an Online-Vermittler und Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Buchungs- und Vergleichsportale, aber auch Suchmaschinen Online-Dienste wie Internetanbieter, Hosting-Dienste und Streaming-Dienste für Musik, Film und TV.

Die Anforderungen an die Unternehmen sind abhängig von Größe und Auswirkung im Online-Umfeld. So unterliegen kleine Betreiber Verpflichtungen, die ihren Kapazitäten und ihrer Größe entsprechen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs und VLOSE)stehen dagegen besonders in der Pflicht. Verzeichnen Plattformen und Intermediäre eine Reichweite von 45 Millionen Nutzer*innen pro Monat (10 % der EU-Bürger*innen), gelten sie als sehr große Online-Dienste. Die Benennung geht mit spezifischen Regeln einher, um den besonderen Risiken zu begegnen, die solche großen Dienste für die Europäer*innen und die Gesellschaft darstellen, wenn es um illegale Inhalte, die Auswirkungen auf Grundrechte, öffentliche Sicherheit und Wohlergehen der Nutzer*innen geht.

Verstärkung von Verbraucherschutz und Transparenz für Nutzer*innen

Der DSA ermöglicht einen verbesserten Schutz der Verbraucher*innen. So sollen illegale Inhalte schneller entfernt, Straftaten zuverlässig gemeldet und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen durch besondere Wahrung ihrer persönlichen Daten und ihre Privatsphäre gewährleistet werden. Die neuen Vorschriften sorgen für einen verstärkten Schutz bedeutender Grundrechte wie Meinungs- und Redefreiheit im Netz, während gleichzeitig verstärkt gegen Hetze, Hass, Diskriminierung und geschlechtsspezifische Gewalt vorgegangen werden soll.

Nutzer*innen erhalten künftig außerdem mehr Kontrolle und Entscheidungsfreiheit. Gewährleistet wird dies durch die verpflichtende Kennzeichnung von Werbung und durch Regeln, welche die Verwendung bestimmter persönlicher Merkmale für Werbezwecke oder die Manipulation von Nutzerentscheidungen (Dark Patterns) verbieten. Generell wird eine höhere Transparenz in Bezug auf Werbung, Empfehlungssysteme, die Identität von gewerblichen Nutzern, klare Nutzungsbedingungen und inhaltliche Moderationsentscheidungen wie die Einschränkung bestimmter Inhalte vorgeschrieben.
Der DSA beinhaltet zudem die Identifizierung und Verminderung von Manipulation, Desinformation und Risiken im Zusammenhang mit Wahlprozessen und bürgerlichen Diskursen, die nicht im Einklang mit demokratischen Grundwerten stehen und ein gesellschaftliches Gefährdungspotential bergen, bei gleichzeitiger Sicherung der Meinungsfreiheit.

Verbesserung der Rechtssicherheit und Wettbewerbsbedingungen

Auch Anbieter digitaler Dienste profitieren vom DSA. Die neuen Vorschriften gelten einheitlich für die gesamte Europäische Union und sorgen damit für gleiche Wettbewerbsbedingungen der Unternehmen, auch im Hinblick auf Gründungen und Expansion in der EU. Außerdem gewährt ihnen das Regelwerk eine verbesserte Rechtssicherheit im Binnenmarkt.

Umsetzung des Digital Service Acts gemeinsam mit nationalen Behörden

Seit dem 17. Februar 2024 gelten die Vorschriften des DSA vollumfassend für alle digitalen Anbieter in der EU. Die Umsetzung der im DSA festgehaltenen Regeln erfolgt über nationale Koordinatoren, welche die in ihrem Land ansässigen Online-Dienste beaufsichtigen. Die zusätzlichen Verpflichtungen sehr große Plattformen und Suchmaschinen wird durch die EU-Kommission überwacht.

In Deutschland wird die Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die Vorgaben des DSA über das Digitale-Dienste-Gesetz der Bundesregierung umgesetzt. Die Durchsetzung erfolgt über die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste in Deutschland.

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