EU-Meldungen

Einführung eines einheitlichen EU-Patents

Erhebliche Verbesserungen erwartet

Mit dem am Dienstag (11.12.2012) verabschiedeten Gesetz zur Schaffung eines vereinheitlichten EU-Patents wird einiges einfacher. Die größte Entlastung bei der Anmeldung eines Patents ist die Reichweite und auch der Preis. Wenn man vorher in jedem einzelnen EU-Mitgleidsstaat seine Innovation patentieren lassen und dafür etwa 36.000 Euro für Übersetzungen einplanen musste, ermöglicht die ab 2014 geltende Regelung ein EU-weites Patent für 5000 bis 6000 Euro. Die einzigen Ausreißer sind Spanien und Italien, die Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht haben. Der Grund hierfür ist, dass es nur drei Hauptarbeitssprachen bei der Bearbeitung der Anträge geben wird: Englisch, Französisch und Deutsch.
Somit würden italienische und spanische Patentanwälte und Übersetzer ihre Arbeit verlieren.

Ab 2014 soll die Europäische Patentorganisation (EPO), mit Hauptsitz in Paris und Zweigstellen in München und London, ihre Arbeit aufnehmen. Antragssteller müssen sich dann nur noch bei dieser Organisation melden und ihren Antrag in einer der drei Arbeitssprachen einreichen. Das erhaltene Patent ist in 25 europäischen Mitgliedsstaaten gültig. Es wird jedoch erwartet, das Italien und Spanien in das EU-"Patentpaket" einwilligen.

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