EU-Meldungen

Entwicklung des Wasserstoff-Kernnetzes

EU-Kommission genehmigt mit 3 Mrd. Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung

Die Europäische Kommission hat eine mit 3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme dient den Zielen der EU-Wasserstoffstrategie und des Pakets „Fit für 55“, denn sie ermöglicht die Errichtung einer Fernleitungsinfrastruktur für Wasserstoff, ohne die die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff in Industrie und im Verkehr bis 2030 nicht hochgefahren werden kann.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Ein Kernfernleitungsnetz für den Transport von Wasserstoff ist von entscheidender Bedeutung, um Investitionen in die Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff anzustoßen, und kann den grünen Wandel beschleunigen. Die heute genehmigte deutsche Regelung wird einen großen Beitrag zur Entwicklung eines europäischen Wasserstoffmarktes leisten. Potenzielle Wettbewerbsverfälschungen bleiben dabei auf ein Minimum begrenzt.“

Regelung Deutschlands

Deutschland meldete bei der Kommission das Vorhaben an, die Errichtung des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes durch eine mit 3 Milliarden Euro ausgestattete Förderregelung zu unterstützen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll das Rückgrat des Fernleitungsnetzes für Wasserstoff in Deutschland bilden und Teil der europäischen Wasserstoff-Grundstruktur sein, die mehrere Mitgliedstaaten verbindet.

Die Maßnahme zielt darauf ab, Investitionen in den Bau des Wasserstoff-Kernnetzes zu erleichtern. Investitionen sind erforderlich für i) die Umstellung vorhandener Erdgasleitungen auf Wasserstoff und ii) die Errichtung neuer Wasserstoff-Leitungen und Verdichterstationen.

Bau und Betrieb des Wasserstoff-Kernnetzes werden von den Wasserstoff-Fernleitungsnetzbetreibern finanziert, für deren Auswahl die Bundesnetzagentur zuständig ist. Die Beihilfe wird in Form einer staatlichen Garantie gewährt, durch die die Fernleitungsnetzbetreiber günstigere Darlehen zur Deckung der Verluste am Anfang der Hochlaufphase erhalten können. Deutschland erwartet zu Beginn nur eine geringe Zahl von Netznutzer*innen, sodass die Entgelte zunächst niedriger sein werden, als zur Deckung der einschlägigen Kosten erforderlich. Dadurch sollen die Nutzung des Netzes und der Hochlauf des Wasserstoffmarkts gefördert werden.

Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu ihren eigenen Refinanzierungskosten gewährt, wodurch die Zinsen unter den Marktsätzen liegen. Die Darlehen sind bis 2055 zurückzuzahlen, wobei Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlungen angepasst werden an den erwarteten allmählichen Anstieg der Nachfrage nach Wasserstoff. Der geschätzte Beihilfebetrag von 3 Mrd. EUR entspricht den zusätzlichen Finanzierungskosten, die die Fernleitungsnetzbetreiber ohne die staatliche Garantie tragen müssten.

Die erste große Leitung soll 2025 in Betrieb genommen werden und das gesamte Kernnetz 2032 fertig sein. Für das Kernnetz sollen die Rechtsvorschriften für den Energiebinnenmarkt gelten, sodass Dritten diskriminierungsfrei Zugang gewährt werden muss und die Entgelte reguliert sind.

Die Maßnahme ergänzt einige wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEIs), insbesondere das von der Kommission im Februar 2024
genehmigte IPCEI „Hy2Infra“, wodurch sich die Förderwirkung für die Wasserstoff-Infrastruktur in Deutschland und Europa insgesamt verstärkt.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Die Kommission ist zu folgendem Ergebnis gelangt:

  • Die Maßnahme fördert die Entwicklung einer Wirtschaftstätigkeit, und zwar konkret die Errichtung und den Betrieb des Wasserstoff-Fernleitungsnetzes. Ferner ist die Regelung erforderlich und angemessen, um Investitionen in die Wasserstoff-Fernleitungsinfrastruktur zu beschleunigen. Gleichzeitig werden die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals und des Pakets „Fit für 55“ unterstützt.
  • Die Regelung ist angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht und gleichzeitig auf das Minimum begrenzt bleibt.
  • Die Beihilfe hat einen Anreizeffekt, da die geförderte Infrastruktur ohne die öffentliche Förderung finanziell nicht tragfähig wäre, insbesondere angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Wasserstoffmarkts.
  • Die Beihilfe hat somit positive Auswirkungen, die schwerer wiegen als etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die deutsche Regelung genehmigt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.113565 zugänglich gemacht.

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