EU-Meldungen

Erste Auktion der Europäischen Wasserstoffbank

Bei der ersten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank stehen 800 Millionen Euro für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff bereit. Die Hersteller von erneuerbarem Wasserstoff können sich um eine Förderung in Form einer festen Prämie pro Kilogramm produzierten Wasserstoffs bewerben.

Die Prämie soll die Lücke schließen zwischen dem Produktionspreis und dem Preis, den die Verbraucher*innen derzeit zu zahlen bereit sind - auf einem Markt, auf dem nicht-erneuerbarer Wasserstoff noch billiger zu produzieren ist. Bieter*innen können sich bis zum 8. Februar 2024 über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal bewerben.

Wasserstoffbank als Teil des Marktes für erneuerbaren Wasserstoff

Die Wasserstoffbank ergänzt andere politische Instrumente, um einen Markt für erneuerbaren Wasserstoff zu schaffen, Investitionen in die Produktionskapazität zu fördern und die Produktion in großem Maßstab zu ermöglichen. Erneuerbarer Wasserstoff spielt eine entscheidende Rolle im künftigen Energiemix Europas, insbesondere bei der Dekarbonisierung der Schwerindustrie und einiger Verkehrssektoren, indem er fossile Brennstoffe ersetzt.

Leichtere Vergabe nationaler Mittel

Die Kommission bietet im Rahmen der Wasserstoffbank auch den neuen Mechanismus „Auctions-as-a-Service“ (Auktion als Dienstleistung) an. Dieser ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Projekte zu finanzieren, die an der Auktion teilgenommen haben, aber aufgrund von Budgetbeschränkungen nicht für eine Förderung durch den Innovationsfonds ausgewählt wurden. Auf diese Weise können sie nationale Mittel für zusätzliche Projekte in ihrem Hoheitsgebiet vergeben, ohne dass eine separate Auktion auf nationaler Ebene durchgeführt werden muss, was den Verwaltungsaufwand und die Kosten für alle Beteiligten verringert.

Die nächsten Schritte

Bieter*innen können sich bis zum 8. Februar 2024 (17 Uhr MEZ) über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal bewerben. Den Projektträger*innen wird dringend empfohlen, bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge die häufig gestellten Fragen zu konsultieren und sich so bald wie möglich mit einem Finanzinstitut bezüglich ihrer Fertigstellungsgarantie in Verbindung zu setzen. Die Antragsteller*innen werden bereits im April 2024 über die Bewertungsergebnisse informiert und unterzeichnen die Finanzhilfevereinbarungen innerhalb von neun Monaten nach Abschluss der Aufforderung.

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