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EU ändert Entscheidungsverfahren

Wegen der Corona-Krise haben die EU-Staaten Ausnahmeregeln für Entscheidungen per Video-Konferenz verabschiedet. Wie der EU-Rat mitteilte, lockerten die Regierungen für einen Monat die Vorgaben für Beschlüsse im schriftlichen Verfahren.

Hintergrund ist, dass in Video-Konferenzen keine rechtlich bindenden Beschlüsse getroffen werden können. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus finden derzeit aber keine Treffen der Fachminister der Mitgliedstaaten in Brüssel statt, bei denen in der EU normalerweise Entscheidungen getroffen werden. Stattdessen werden Video-Konferenzen abgehalten. Ihre Beschlüsse werden dann im Nachhinein über schriftliche Entscheidungsverfahren zwischen den Hauptstädten verbindlich gemacht. Für deren Einleitung ist aber normalerweise ein einstimmiger Beschluss der 27 Mitgliedstaaten nötig - auch wenn die eigentliche Sachfrage per Mehrheit entschieden werden kann. Länder, die gegen ein bestimmtes Vorgehen sind, hätten damit immer ein Veto.

Die Änderung sieht nun vor, dass über die Einleitung des schriftlichen Verfahrens mit derselben Mehrheit entschieden wird wie die Sachfrage. Die Ausnahme gelte vorerst für einen Monat, erklärte der EU-Rat. Sie könne aber erneuert werden, "wenn dies durch die Fortdauer der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände gerechtfertigt ist".