Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, das EU-Emissionshandelssystem (ETS) auszuweiten und einen Klimasozialfonds für einen fairen Übergang einzurichten. Die EU-Kommission begrüßte die politische Einigung: „Der Emissionshandel ist das Herzstück unseres europäischen Green Deals - er gibt dem Kohlenstoff einen Preis. Ein stärkeres Emissionshandelssystem wird uns helfen, Investitionen in die Dekarbonisierung voranzutreiben und die Emissionen im Einklang mit unseren Klimazielen weiter und schneller zu senken“, sagte der für den Europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans dazu. „Mit dem neuen Sozialen Klimafonds wird die EU sicherstellen, dass unser grüner Wandel auf eine Art und Weise erfolgt, die unsere Schwächsten schützt und ihnen hilft, Teil des Wandels zu sein. Am Ende eines schwierigen Jahres sind dies dringend benötigte positive Nachrichten; trotz des starken Gegenwinds setzen wir den Europäischen Green Deal für eine nachhaltige Zukunft weiter um."
Stärkung und Ausweitung des EU-Emissionshandels
Das EU-Emissionshandelssystem setzt einen Preis für CO2 fest und senkt jedes Jahr die zulässigen Emissionsmengen in Bereichen wie der Strom- und Wärmeerzeugung, den energieintensiven Industriesektoren und der gewerblichen Luftfahrt.
Mit der Einigung werden die Emissionen aus den EU-EHS-Sektoren bis 2030 um 62 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 gesenkt. Dies bedeutet eine erhebliche Steigerung um 19 Prozentpunkte gegenüber der 43 prozentigen Reduzierung im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften.
Auch die Geschwindigkeit der jährlichen Emissionsreduzierung wird sich erhöhen, und zwar von 2,2 Prozent pro Jahr im Rahmen des derzeitigen Systems auf 4,3 Prozent von 2024 bis 2027 und 4,4 Prozent ab 2028.
Die Marktstabilitäts-Reserve, die den Kohlenstoffmarkt durch die Entfernung überschüssiger Zertifikate stabilisiert, wird gestärkt. Die Vereinbarung sieht vor, die kostenlosen Emissionszertifikate für bestimmte Unternehmen schrittweise auslaufen zu lassen und den Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (CBAM) zwischen 2026 und 2034 für die betroffenen Sektoren einzuführen. Dies folgt auf die vorläufige Einigung über CBAM, die die europäischen Mitgesetzgeber am 13. Dezember erzielt haben.
Die Einigung bezieht auch die Emissionen des Seeverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem ein, womit die EU das erste Land ist, das einen expliziten Kohlenstoffpreis für die Emissionen des Seeverkehrssektors festlegt.
Um die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um eine Verringerung der Emissionen aus Gebäuden, dem Straßenverkehr und bestimmten Industriesektoren zu unterstützen, wird ab 2027 ein neues, separates Emissionshandelssystem für den jeweiligen Brennstoffverbrauch eingeführt.
Während die bisherigen Emissionsminderungen in diesen Sektoren nicht ausreichen, um die EU auf einen sicheren Weg in Richtung ihres Ziels der Klimaneutralität bis 2050 zu bringen, wird das neue System kosteneffiziente Minderungen gewährleisten und Einnahmen generieren, die den Mitgliedstaaten und für die Unterstützung durch den sozialen Klimafonds zur Verfügung stehen.
Dieses vorgelagerte System wird die Kraftstofflieferanten und nicht die Haushalte und Fahrer regulieren. Es sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, um die Freigabe zusätzlicher Zertifikate auf dem Markt zu ermöglichen, wenn die Preise bestimmte Schwellenwerte überschreiten, und um eine doppelte Preisgestaltung zu vermeiden, wenn bereits nationale Maßnahmen in Kraft sind.
Mit dem Kompromiss wird auch der Umfang des Innovations- und des Modernisierungsfonds erhöht. Mit dem Modernisierungsfonds werden drei weitere Mitgliedstaaten bei ihrem Übergang unterstützt. Der Innovationsfonds wird aufgestockt und kann nun auch die Dekarbonisierungs-Bemühungen des maritimen Sektors unterstützen.
Schaffung eines Sozialen Klimafonds
Der neue Soziale Klimafonds wird den Mitgliedstaaten gezielte finanzielle Unterstützung gewähren, um besonders schutzbedürftigen Bürgern und Kleinstunternehmen bei Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen wie Hausisolierung, Wärmepumpen, Solarzellen und Elektromobilität zu helfen. Er wird auch in der Lage sein, direkte Einkommensbeihilfen zu gewähren, die bis zu 37,5 Prozent der neuen nationalen sozialen Klimapläne abdecken. Das Programm wird 2026 starten, d. h. vor dem Inkrafttreten des neuen Emissionshandelssystems für Kraftstoffe im Verkehr und in Gebäuden, und wird mit 65 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt plus 25 Prozent Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten finanziert.
Die nächsten Schritte
Die erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten in Kraft.
Weitere Informationen:
- Quelle: EU-Pressemeldung
- vollständige Pressemitteilung
- Kurzlink auf diesen Artikel: https://ogy.de/Klima-Sozialfonds