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EU-Kommission akzeptiert Microsoft-Angebote zu MS Teams

MS Teams: EU-Kommission akzeptiert Verpflichtungsangebote von Microsoft zur Ausräumung von Wettbewerbsbedenken

Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Microsoft angenommen, mit denen Wettbewerbsbedenken der EU in Bezug auf die Plattform für Zusammenarbeit Teams ausgeräumt werden. Die Verpflichtungen sind nun nach den EU-Kartellvorschriften rechtsverbindlich.

Entscheidung öffnet den Wettbewerb

Teresa Ribera, die Exekutivvizepräsidentin der Europäischen Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, sagte: „Überall in Europa und der Welt verlassen sich die Menschen darauf, für die Zusammenarbeit Tools z. B. für Videokonferenzen und Chats nutzen zu können, besonders seit der Coronapandemie. Mit dem heutigen Beschluss werden die Verpflichtungszusagen von Microsoft zur Abstellung der Kopplung, die Wettbewerber daran hindern können, wirksam mit Teams zu konkurrieren, für mindestens sieben Jahre rechtsverbindlich. So bringen wir Wettbewerb auf diesen wichtigen Markt: Unternehmen sollen das Kommunikations- und Kollaborations-Tool wählen können, das ihren Bedürfnissen am besten entspricht.“

Die Verpflichtungszusagen

Durch die Verpflichtungen werden die Bedenken der Kommission im Zusammenhang mit der Kopplung von Microsoft Teams an die beliebten, in den Programmpaketen Office 365 und Microsoft 365 für Geschäftskunden enthaltenen Produktivitätsanwendungen Word, Excel, PowerPoint und Outlook des Unternehmens ausgeräumt.

Den Verpflichtungen zufolge wird Microsoft i) Versionen dieser Pakete ohne Teams zu einem ermäßigten Preis anbieten, ii) Kunden mit langfristigen Lizenzen den Umstieg auf Pakete ohne Teams ermöglichen, iii) für Schlüsselfunktionen Interoperabilität zwischen Kommunikations- und Kollaborations-Tools, die mit Teams und bestimmten Microsoft-Produkten konkurrieren, gewähren und iv) Kunden in die Lage versetzen, ihre Daten aus Teams zu extrahieren und in konkurrierenden Anwendungen zu nutzen.

Indem sie dazu beitragen, den fairen Wettbewerb wieder herzustellen, öffnen die Verpflichtungen den Markt für andere Anbieter von Kommunikations- und Kollaborationsanwendungen in Europa.

Die Wettbewerbsbedenken der Kommission

Microsoft ist ein weltweit tätiges Technologieunternehmen, das verschiedene Dienste anbietet, darunter Produktivitäts- und Verwaltungssoftware, Cloud-Computing und Personal-Computing. Teams ist ein cloudgestütztes Kommunikations- und Kollaborationsprogramm. Es vereint Funktionen wie Nachrichtenübermittlung, Anrufe, Videokonferenzen und gemeinsame Dateibearbeitung und kombiniert Arbeitsplatz-Programme und andere Anwendungen von Microsoft und Dritten.

Business-Anwendungssoftware wird von Anbietern – so auch von Microsoft – zunehmend als Dienstleistung („Software as a service“ (SaaS)) vertrieben, d. h., sie läuft über Cloud-Infrastrukturen des Anbieters. Microsoft verfolgt ein Geschäftsmodell, bei dem mehrere Arten von Software zu einem Paket zusammengefasst werden. Teams wurde von Microsoft bei der Einführung standardmäßig in die weitverbreiteten SaaS-Produktivitätspakete für Geschäftskunden Office 365 und Microsoft 365 integriert.

Nach der Einleitung einer förmlichen Untersuchung im Juli 2023 stellte die Kommission vorläufig fest, dass i) Microsoft auf dem Weltmarkt für SaaS-Produktivitätsanwendungen für Geschäftskunden eine beherrschende Stellung innehabe und ii) mindestens seit April 2019 unter Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Teams an seine marktführenden Produktivitätsanwendungen koppele.

Dadurch beschränke Microsoft den Wettbewerb auf dem Markt für cloudgestützte Kommunikations- und Kollaborationsprodukte und verschaffe Teams im Wettbewerb einen ungerechtfertigten Vertriebsvorteil, der durch Beschränkungen der Interoperabilität zwischen den Produktivitätsanwendungen von Microsoft (z. B. Outlook, Word) und mit Teams konkurrierenden Kommunikations- und Kollaborationsanwendungen verstärkt werde. Die Kommission hatte Bedenken, dass Teams sich durch das Verhalten von Microsoft leichter auf dem Markt etablierte bzw. eine starke Stellung erreichte und dass Microsoft so seine beherrschende Stellung auf dem Markt für Produktivitätssoftware ausbaute und sein Paketmodell vor Wettbewerb durch Anbieter von Einzelanwendungen schützte.

Nach Einleitung der Untersuchung nahm Microsoft 2023 und 2024 Änderungen am Vertrieb von Teams vor. Insbesondere wurden auch Programmpakete ohne Teams angeboten. Die Kommission stellte vorläufig fest, dass diese Änderungen nicht ausreichten, um ihre Bedenken auszuräumen, und dass die wettbewerbswidrigen Kopplungspraktiken und ihre Auswirkungen nur durch umfassendere Änderungen wirksam beendet werden könnten.

Die Verpflichtungzusagen im Detail

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Microsoft zunächst die folgenden Verpflichtungen an:

  • Kunden, die im EWR kaufen, Versionen seiner Office 365- und Microsoft 365-Pakete anzubieten, die Teams nicht enthalten, und zwar zu einem deutlich geringeren Preis als die entsprechenden Pakete mit Teams. Ferner verpflichtete sich Microsoft, für Teams oder Pakete mit Teams keine höheren Preisnachlässe anzubieten als für Pakete ohne Teams.
  • Kunden, die im EWR einkaufen, wiederholt die Möglichkeit zu geben, auf Pakete ohne Teams umzusteigen, und den Einsatz solcher Pakete in Rechenzentren weltweit zu ermöglichen.
  • Wettbewerbern von Teams und bestimmten Dritten i) für bestimmte Funktionen eine wirksame Interoperabilität mit bestimmten Microsoft-Produkten und -Diensten, ii) die Einbettung der Office-Webanwendungen (Word, Excel und PowerPoint) in ihre eigenen Produkte sowie iii) eine deutlich sichtbare Integration ihrer Produkte in die wichtigsten Produktivitätsanwendungen von Microsoft zu ermöglichen.
  • Kunden im EWR die Möglichkeit zu geben, ihre Nachrichtendaten aus Teams zu extrahieren und in konkurrierenden Lösungen zu nutzen.

Die Kommission hat die Verpflichtungsangebote von Microsoft im Zeitraum vom 16. Mai 2025 bis zum 16. Juni 2025 einem Markttest unterzogen und alle interessierten Dritten konsultiert, um festzustellen, ob ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch diese Zusagen ausgeräumt würden. Aufgrund der Ergebnisse dieses Markttests änderte Microsoft die ursprünglichen Verpflichtungsangebote und sagte zu, außerdem den Preisunterschied zwischen einigen Microsoft 365- bzw. Office 365-Paketen ohne Teams und den entsprechenden Paketen mit Teams um 50 % zu erhöhen, auch für Pakete, die sich an Geschäftskunden richten. Klar anzugeben, dass auf einschlägigen Microsoft-Websites, auf denen ein Angebot für Software mit Teams beworben wird, auch ein entsprechendes Angebot für die Software ohne Teams angezeigt werden sollte und auf all seinen einschlägigen Entwickler-Websites Informationen über Interoperabilität und Datenübertragbarkeit zu veröffentlichen.

Darüber hinaus hält die Kommission fest, dass Microsoft einseitig beschlossen hat, seine weltweiten Paketangebote und -preise an diese Verpflichtungen anzupassen. Ferner hat Microsoft beschlossen, für Frontline-Arbeiter weiterhin Pakete ohne Teams anzubieten und den Preis des größten Pakets ohne Teams für Frontline-Arbeiter gegenüber der Version mit Teams weiter zu senken.

Die Verpflichtungszusagen von Microsoft gelten sieben Jahre lang, mit Ausnahme der Verpflichtungen in Bezug auf Interoperabilität und Datenübertragbarkeit, die zehn Jahre lang gelten. Die Einhaltung wird von einem Überwachungstreuhänder überwacht, der auch bei Streitigkeiten zwischen Microsoft und Dritten vermittelt. Sollten Bedenken Dritter fortbestehen, wird die betreffende Streitigkeit Gegenstand eines beschleunigten Schiedsverfahrens. Der Überwachungstreuhänder erstattet der Kommission regelmäßig Bericht.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die endgültigen Verpflichtungen von Microsoft ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf das Verhalten von Microsoft angemessen ausräumen. Daher hat sie beschlossen, die Verpflichtungen für Microsoft rechtsverbindlich zu machen.

Hintergrund

Am 27. Juli 2023 leitete die Kommission auf eine Beschwerde von Slack Technologies, Inc. (inzwischen im Eigentum von Salesforce, Inc.) hin eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung ein, um festzustellen, ob Microsoft beim Vertrieb von Teams gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt.

Aufgrund einer weiteren Beschwerde, die von alfaview GmbH eingereicht wurde, leitete die Kommission am 25. Juni 2024 eine zweite kartellrechtliche Untersuchung ein. Am selben Tag unterrichtete die Kommission Microsoft in einer Mitteilung der Beschwerdepunkte von ihrer vorläufigen Auffassung, dass das Unternehmen mindestens seit April 2019 seine beherrschende Stellung auf dem Markt für SaaS-Produktivitätsanwendungen für Geschäftskunden missbrauche, indem es Teams an seine zentralen SaaS-Produktivitätsanwendungen koppele.

Am 16. Mai 2025 leitete die Kommission einen Markttest der Verpflichtungszusagen von Microsoft ein, der bis zum 16. Juni 2025 lief. Im Anschluss an den Markttest zogen sowohl Slack Technologies, Inc. als auch alfaview GmbH ihre Beschwerden zurück.

Artikel 102 AEUV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung, die den Handel innerhalb der EU beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder beschränken kann. Wie dieser Artikel umzusetzen ist, regelt die Verordnung 1/2003

Nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung 1/2003 können Unternehmen, die von einer Untersuchung der Kommission betroffen sind, Verpflichtungen anbieten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Die Kommission kann diese Verpflichtungsangebote dann für bindend für die Unternehmen erklären.

Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung 1/2003 sieht vor, dass die Kommission vor dem Erlass eines solchen Beschlusses den betroffenen Marktteilnehmern Gelegenheit gibt, zu den Verpflichtungsangeboten Stellung zu nehmen (sogenannter „Markttest“).

Ergibt der Markttest, dass die Verpflichtungsangebote die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinreichend ausräumen, kann die Kommission einen Beschluss erlassen, mit dem sie die Verpflichtungen für Microsoft für bindend erklärt. Gegenstand eines solchen Beschlusses ist nicht die Feststellung, dass ein Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften vorliegt, sondern die rechtliche Verpflichtung des betreffenden Unternehmens, die angebotenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Sollte das Unternehmen gegen die Verpflichtungen verstoßen, könnte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder ein Zwangsgeld von 5 % seines Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung verhängen, ohne einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften nachweisen zu müssen.

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