Die Europäische Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „EU-Initiative zum Schutz von streunenden Hunden, streunenden Katzen und Tieren in Tierheimen in EU-/Nicht-EU-Ländern” teilweise registriert. Die Initiative fordert die Kommission auf, den Schutz von streunenden Hunden, streunenden Katzen und Tieren in Tierheimen in der EU zu verstärken und sicherzustellen, dass Maßnahmen der EU in Drittländern nicht zum Leiden von Tieren beitragen. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen. Die Organisatoren können nun beginnen, Unterschriften für ihre Initiative zu sammeln.
Zuständigkeitsbereiche der EU-Kommission
Die Kommission registriert die Initiative nur teilweise, da sie dies nur in Bereichen tun kann, in denen sie befugt ist, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Dies ist der Fall bei Tierheimen, Tierversuchen zu wissenschaftlichen Zwecken, Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern sowie der Finanzierung durch die Union.
Ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
Politische Maßnahmen, deren erklärtes Ziel der Tierschutz ist, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Kommission wäre nicht befugt, Rechtsvorschriften mit diesem erklärten Ziel vorzuschlagen, und kann daher diesen Teil der Initiative nicht registrieren.
Formale Voraussetzungen erfüllt
Die Kommission hält die Teile der Initiative, die die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen erfüllen, für rechtlich zulässig gemäß der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative. Die teilweise Registrierung hat keinen Einfluss auf die endgültige Entscheidung der Kommission über die Begründetheit der Initiative oder auf mögliche Maßnahmen, die sie ergreifen könnte. Die Kommission wird nur dann eine Entscheidung über die Initiative treffen, wenn die Organisatoren mindestens eine Million Unterschriften von EU-Bürgern sammeln.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, um die zwölfmonatige Frist für die Unterschriftensammlung zu eröffnen. Wenn eine EBI während dieser Zeit mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen erhält, wobei die Mindestanzahl in mindestens sieben Mitgliedstaaten erreicht werden muss, ist die Kommission verpflichtet, zu reagieren und zu entscheiden, welche Maßnahmen sie gegebenenfalls als Reaktion auf die Initiative ergreifen wird, wobei sie ihre Entscheidung begründen muss.
Weitere Informationen
- Quelle: EU-Pressemeldung
- Beschluss der EU-Kommission zur Registrierung der Bürgerinitiative mit der Erläuterung zur Zuständigkeit
- „EU-Initiative zum Schutz von streunenden Hunden, streunenden Katzen und Tieren in Tierheimen in der EU/den Nicht-EU-Ländern“
- Europäische Bürgerinitiativen, die derzeit Unterschriften sammeln
- Forum der Europäischen Bürgerinitiative
- Kampagne #EUTakeTheInitiative
- EBI-Statistiken
