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EU-Kommission registriert vier neue Europäische Bürgerinitiativen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, folgende vier Europäische Bürgerinitiativen zu registrieren: „Echtzeit-Informationen an Bushaltestellen in der EU“, „Vertrauen und Freiheit“, „‚Ich werde Europäer‘: eine EBI zur Verknüpfung von Staatsbürgerschaft und Unionsbürgerschaft“ und „Errichtung einer Europäischen Umweltbehörde“.

Die Organisator*innen der Initiative „Echtzeit-Informationen an Bushaltestellen in der EU“ fordern, dass in allen EU-Mitgliedstaaten an den Bushaltestellen QR-Codes zur Verfügung gestellt werden, mit denen die Fahrgäste auf Daten zu Fahrplänen, Strecken und Verspätungen sowie auf Aktualisierungen in Echtzeit zugreifen können. Dadurch sollen auch die Städte grüner werden, da der Busverkehr aufgewertet wird und Staus und Emissionen reduziert werden.

Die Initiative „Vertrauen und Freiheit“ fordert Maßnahmen in Bezug auf das Recht auf Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, Menschenwürde, Freiheit und körperliche Selbstbestimmung. Insbesondere geht es darum, dass die Menschen die Möglichkeit haben sollen, nach vorheriger Aufklärung über ihre Gesundheitsversorgung und Behandlungsoptionen zu entscheiden, sowie um das Recht auf freie Einwilligung und bessere Informationsbereitstellung. Darüber hinaus fordern die Organisator*innen der Initiative, dass die Entscheidungsprozesse der EU transparenter werden und besser darüber kommuniziert wird.

Die Initiative „‚Ich werde Europäer‘: eine EBI zur Verknüpfung von Staatsbürgerschaft und Unionsbürgerschaft“ verfolgt das Ziel, ein Recht auf Bildung in Bezug auf Unionsbürgerschaft, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einzuführen. Dafür sollen der Anspruch auf eine europäische politische Bildung in den EU-Rechtsvorschriften über die Freizügigkeit verankert, ein Statut der Unionsbürgerschaft eingeführt und ein Exzellenzzentrum für den Austausch bewährter Verfahren und die Lehrerausbildung gegründet werden.

Die Organisatoren der Initiative „Errichtung einer Europäischen Umweltbehörde“ fordern, dass eine Europäische Umweltbehörde – entweder als Nachfolgerin der Europäischen Umweltagentur oder als neue Behörde – geschaffen wird. Diese soll befugt sein, verbindliche Verwaltungsentscheidungen zu treffen, Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, zu beaufsichtigen und für die Verschmutzung der Umwelt Sanktionen zu verhängen.

Der Beschluss über die Registrierung einer Initiative erfolgt auf der Grundlage einer Prüfung ihrer rechtlichen Zulässigkeit nach der EBI-Verordnung. Er greift weder der Sammlung von Unterschriften durch die Organisatorinnen und Organisatoren noch etwaigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu diesen Initiativen oder den Maßnahmen vor, die sie gegebenenfalls ergreifen würde, falls eine dieser Initiativen die erforderliche Unterstützung von einer Million europäischer Bürgerinnen und Bürger erhält.

Da alle vier Europäischen Bürgerinitiativen die formalen Voraussetzungen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen, sind sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Nächste Schritte

Nach der Registrierung haben die Organisatorinnen und Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen 1) nicht außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 107 Initiativen registriert.

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