Nachhaltige Produkte sollen in der EU zur Norm werden. Mit am Mittwoch von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlägen sollen nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können. Das betrifft Waren wie Handys und Textilien ebenso wie Bauprodukte. Gleichzeitig sollen Verbraucher besser über die Nachhaltigkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden.
„Es ist höchste Zeit, dass wir das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist. Die heute vorgelegten Vorschläge stellen sicher, dass in Europa nur die nachhaltigsten Produkte angeboten werden“, so Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans. „So können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Energieverbrauch senken und kaputte Produkte reparieren lassen, anstatt sie zu ersetzen.“
Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt, hat die Kommission neue Vorschriften vorgeschlagen, um fast alle physischen Waren auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus, vom Entwurf über den täglichen Gebrauch bis hin zur Entsorgung oder Umnutzung, umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen.
Die Kommission legte heute auch eine neue Strategie vor, damit Textilien haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können, um „Fast Fashion“, Textilabfälle und die Vernichtung unverkaufter Textilien anzugehen und sicherzustellen, dass bei der Herstellung von Textilien die sozialen Rechte uneingeschränkt gewahrt werden.
Ein weiterer Vorschlag zielt darauf ab, den Binnenmarkt für Bauprodukte zu stärken und sicherzustellen, dass sich mit dem bestehenden Rechtsrahmen unsere Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der baulichen Umwelt verwirklichen lassen.
Außerdem beinhaltet das Paket einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Stärkung der Verbraucher beim grünen Wandel, damit sie besser über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten informiert und vor Grünfärberei geschützt sind.
Mit den heute vorgelegten Vorschlägen präsentiert die Kommission die Instrumente für den Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft in der EU, die nicht mehr von Energie- und Ressourcenabhängigkeit geprägt ist, externen Schocks besser standhalten kann und die Natur und die menschliche Gesundheit respektieren. Die Vorschläge bauen auf dem Erfolg der bestehenden Ökodesign-Vorschriften der EU auf, die zu einer deutlichen Verringerung des Energieverbrauchs in der EU und zu erheblichen Einsparungen für die Verbraucher geführt haben. Allein 2021 konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU dank der bestehenden Ökodesign-Anforderungen Energiekosten in Höhe von 120 Mrd. Euro einsparen. Die Vorschriften haben auch zu einem Rückgang des jährlichen Energieverbrauchs der betreffenden Produkte um 10 Prozent geführt. Bis 2030 können dank des neuen Rahmens 132 Mio. Tonnen an Primärenergie eingespart werden, was etwa 150 Mrd. Kubikmetern Erdgas und damit fast der Gesamtheit der russischen Erdgasimporte der EU entspricht.
Nachhaltige Produkte zur Norm machen
Im Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte geht es um die Produktgestaltung, die für bis zu 80 Prozent der Umweltauswirkungen eines Produkts während seines Lebenszyklus maßgeblich ist. Darin sind neue Anforderungen vorgesehen, damit Produkte nachhaltiger und zuverlässiger sind sowie wiederverwendet, nachgerüstet und repariert, leichter gewartet, aufgearbeitet oder recycelt werden können und energie- und ressourceneffizient gestaltet werden. Zudem sorgen produktspezifische Informationsanforderungen dafür, dass die Umweltauswirkungen klar erkennbar sind. Alle unter die Verordnung fallenden Produkte werden digitale Produktpässe haben. So können Produkte leichter repariert oder recycelt und bedenkliche Stoffe einfacher entlang der Lieferkette zurückverfolgt werden. Außerdem kann eine Kennzeichnung eingeführt werden. Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen, um die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu beenden, sowie zur Ausweitung der umweltorientierten öffentlichen Auftragsvergabe und zur Schaffung von Anreizen für nachhaltige Produkte.
Mit dem heute vorgelegten Vorschlag wird der bestehende Ökodesign-Rahmen in zweifacher Hinsicht erweitert. Erstens soll der Rahmen ein möglichst breites Spektrum von Produkten abdecken, und zweitens soll der Geltungsbereich der Anforderungen, die Produkte erfüllen müssen, ausgeweitet werden. Die Festlegung von Mindestkriterien nicht nur für die Energieeffizienz, sondern auch für die Kreislaufwirtschaft und eine allgemeine Verringerung des Umwelt- und Klimafußabdrucks von Produkten führt zu einer höheren Energie- und Ressourcenunabhängigkeit und zur Eindämmung der Umweltverschmutzung. Die Verordnung wird den Binnenmarkt stärken, da sie an die Stelle voneinander abweichender einzelstaatlicher Rechtsvorschriften tritt, und wirtschaftliche Innovationsmöglichkeiten schaffen, insbesondere in den Bereichen Wiederaufarbeitung, Wartung, Recycling und Reparatur. Die vorgeschlagene Verordnung sieht einen Rahmen und ein Verfahren für die fortlaufende Festsetzung von Anforderungen für Produkte oder Produktgruppen durch die Kommission vor, die dabei eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten wird.
Zusammen mit diesem Vorschlag hat die Kommission einen Arbeitsplan für Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung 2022–2024 angenommen, um neue energieverbrauchsrelevante Produkte zu erfassen, die Ziele für bereits regulierte Produkte anzupassen bzw. höher zu stecken. Dabei handelt es sich um eine Übergangsmaßnahme, bis die neue Verordnung in Kraft tritt. Das Arbeitsprogramm betrifft hauptsächlich Verbraucherelektronik (Smartphones, Tablets, Photovoltaikanlagen), weil das Abfallaufkommen in diesem Bereich am schnellsten wächst.
Ferner wurden heute Initiativen für bestimmte Sektoren vorgestellt, um die flächendeckende Einführung nachhaltiger Produkte in der EU zu fördern. Zwei vorrangige Produktgruppen, die erhebliche Auswirkungen haben, sind Gegenstand der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien und der überarbeiteten Bauprodukteverordnung.
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