Die Europäische Kommission hat ihre Analyse zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen abgeschlossen. Darin kam die Kommission zu dem Schluss, dass in Polen keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union mehr besteht. Die Kommission hat den Rat und das Europäische Parlament deshalb über ihre Absicht informiert, das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 abzuschließen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Der heutige Tag markiert ein neues Kapitel für Polen. Nach mehr als sechs Jahren glauben wir, dass das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 abgeschlossen werden kann. Ich gratuliere Ministerpräsident Donald Tusk und seiner Regierung zu diesem wichtigen Durchbruch. Er ist das Ergebnis ihrer harten Arbeit und ihrer entschlossenen Reformbemühungen. Die fortgesetzte Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Polen ist eine gute Nachricht für die Menschen in dem Land und für unsere Union als Ganzes. Dies zeugt von der Widerstandsfähigkeit von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa.“
Polen hat Bedenken ausgeräumt
Polen hat eine Reihe legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen eingeleitet, um den Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz Rechnung zu tragen, und den Vorrang des EU-Rechts anerkannt. Polen hat sich zudem verpflichtet, alle Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, umzusetzen.
Die Annahme eines klaren Programms in Form des Aktionsplans, den Polen im Februar 2024 vorgestellt hat, und die Tatsache, dass bereits erste konkrete Schritte zur Umsetzung des Aktionsplans unternommen wurden, waren für die Risikobewertung durch die Kommission unmittelbar relevant. Dazu zählt auch Polens Anerkennung, dass die Frage der Rechtsstaatlichkeit angegangen werden muss. Nach Prüfung dieser Faktoren kam die Kommission zu dem Schluss, dass keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mehr besteht. In diesem Zusammenhang ist auch der Beitritt Polens im Februar zur Europäischen Staatsanwaltschaft von Bedeutung.
Nächste Schritte
Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová wird die Analyse der Kommission auf der bevorstehenden Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vorstellen. Danach und unter Berücksichtigung etwaiger Bemerkungen des Rates beabsichtigt die Kommission, den mit Gründen versehenen Vorschlag zu Artikel 7 Absatz 1 EUV förmlich zurückzuziehen.
Die Maßnahmen des Aktionsplans sowie andere Schritte zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Polen werden weiterhin regelmäßig überwacht, insbesondere im Rahmen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit.
Weitere Informationen:
- Quelle: EU-Meldung
- Vollständige Pressemitteilung
- Pressemitteilung zur Einleitung des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 von 2017
- Factsheet: Die Toolbox der EU für Rechtsstaatlichkeit
- Kurzlink auf diesen Artikel: https://ogy.de/EU-Verfahren-Polen