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EU-Mitgliedstaaten finden keine Einigung zu Glyphosat-Zulassung

Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich nicht mehrheitlich für oder gegen eine weitere Zulassung von Glyphosat einigen. Bei der Abstimmung im Berufungsausschuss gab es keine qualifizierte Mehrheit für eine Entscheidung. Vorausgegangen war bereits eine Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCOPAFF) am 13. Oktober, bei der die Mitgliedstaaten ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit für die Annahme des Vorschlags erzielten. Im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften ist die Kommission nun verpflichtet, vor dem 15. Dezember 2023 einen Beschluss zu fassen. Am 15.12.2023 läuft die geltende Genehmigung aus.

Verlängerung um zehn Jahre – mit Bedingungen und Einschränkungen

Gestützt auf umfassende Sicherheitsbewertungen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, wird die Kommission nun die Genehmigung für Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren erneuern - vorbehaltlich bestimmter neuer Bedingungen und Beschränkungen: Die Beschränkungen umfassen ein Verbot der Verwendung zur Austrocknung vor der Ernte und die Verpflichtung zum Ergreifen bestimmter Maßnahmen zum Schutz von Organismen, die nicht zu den Zielgruppen gehören.

Mitgliedstaaten können nationale Verwendung weiter beschränken

Die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, ist Sache der Mitgliedstaaten. Sie können deren Verwendung auf nationaler und regionaler Ebene auch weiterhin beschränken, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt.

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