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EU plant Aussetzung bilateraler Unterstützung für Israel

 EU-Kommission schlägt Aussetzung von Handelszugeständnissen mit Israel und Sanktionen gegen extremistische Minister und gewalttätige Siedler vor

Nach der Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union hat die Europäische Kommission dem Rat ihren Vorschlag zur Aussetzung bestimmter handelsbezogener Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel sowie ihre Vorschläge für Sanktionen gegen die Hamas, extremistische Minister und gewalttätige Siedler vorgelegt.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Die schrecklichen Ereignisse, die sich täglich in Gaza abspielen, müssen aufhören. Es muss einen sofortigen Waffenstillstand geben, ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und die Freilassung aller von der Hamas festgehaltenen Geiseln. Die Europäische Union bleibt der größte Geber humanitärer Hilfe und ein unermüdlicher Verfechter der Zwei-Staaten-Lösung. In Anbetracht dieser grundsätzlichen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung der schwerwiegenden jüngsten Entwicklungen im Westjordanland schlagen wir vor, die Handelszugeständnisse mit Israel auszusetzen, extremistische Minister und gewalttätige Siedler zu sanktionieren und die bilaterale Unterstützung Israels auf Eis zu legen, ohne unsere Arbeit mit der israelischen Zivilgesellschaft oder Yad Vashem zu beeinträchtigen.“

Keine bilaterale Unterstützung für Israel mehr (mit Ausnahmen)

Die Kommission stellt auch ihre bilaterale Unterstützung für Israel ein, mit Ausnahme der Unterstützung für die Zivilgesellschaft und Yad Vashem. Konkret betrifft dies künftige jährliche Mittelzuweisungen zwischen 2025 und 2027, laufende Projekte der institutionellen Zusammenarbeit mit Israel sowie Projekte, die im Rahmen der regionalen Kooperationsfazilität EU-Israel finanziert werden.

Verstoß Israels gegen Menschenrechte und demokratische Grundsätze

Die Vorschläge folgen auf eine Überprüfung der Einhaltung von Artikel 2 des Abkommens durch Israel. Dabei wurde festgestellt, dass die Maßnahmen der israelischen Regierung einen Verstoß gegen wesentliche Elemente in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze darstellen. Dies berechtigt die EU zur einseitigen Aussetzung des Abkommens.

Konkret bezieht sich dieser Verstoß auf die sich rapide verschlechternde humanitäre Lage im Gazastreifen infolge der israelischen Militärintervention, die Blockade der humanitären Hilfe, die Intensivierung der Militäroperationen und die Entscheidung der israelischen Behörden, den Siedlungsplan im so genannten E1-Gebiet des Westjordanlandes voranzutreiben. Das untergräbt eine Zweistaatenlösung weiter.

Die Aussetzung betrifft die wichtigsten handelsbezogenen Bestimmungen des Abkommens und bedeutet in der Praxis, dass Einfuhren aus Israel ihren präferenziellen Zugang zum EU-Markt verlieren. Auf diese Waren werden daher Zölle in der Höhe erhoben, die für jedes andere Drittland gelten, mit dem die EU kein Freihandelsabkommen geschlossen hat.

Nächste Schritte

Aussetzung der handelsbezogenen Bestimmungen: 

Die Kommission schlägt einen Beschluss des Rates über die Aussetzung bestimmter handelsbezogener Bestimmungen des Abkommens vor, die unter die gemeinsame Handelspolitik der Union fallen. Der Rat muss den Beschluss mit qualifizierter Mehrheit annehmen.

Der Beschluss wird am Tag seiner Annahme in Kraft treten. Sobald der Beschluss angenommen ist, wird der Assoziationsrat EU-Israel über die Aussetzung unterrichtet. Die Aussetzung wird 30 Tage nach der Notifizierung an den Assoziationsrat wirksam.

Sanktionen gegen die Hamas, extremistische Minister der israelischen Regierung und gewalttätige Siedler:

Konkret besteht das Paket aus vier Entwürfen für Rechtsakte mit neun Listenvorschlägen gegen die Minister und Siedler (im Rahmen des globalen Sanktionsregimes der EU im Bereich der Menschenrechte) sowie aus einem verstärkten Paket von Listen gegen zehn Mitglieder des Hamas-Politbüros, das auf einem neuen Listenkriterium im Rahmen des Hamas-Sanktionssystems beruht.

Der Rat muss den Beschluss nun einstimmig billigen.

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