EU-Preis für Barrierefreiheit: Städte können sich zum bis 4. September bewerben
Die EU-Kommission zeichnet Städte aus, die den Zugang für Menschen mit Behinderungen verbessert haben und diesen kontinuierlich ausbauen. Für den Access City Award 2027 können ab sofort Bewerbungen eingereicht werden. Der Wettbewerb wird von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Behindertenforum organisiert. Teilnahmeberechtigt sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern in der EU. Die Bewerbungsfrist endet am 4. September 2026.
Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Krisenvorsorge und -management sowie Gleichberechtigung, erklärte: „Die Qualität einer Stadt lässt sich daran messen, ob sie von allen genutzt werden kann. Barrierefreiheit bedeutet Freiheit. Die Freiheit, zur Schule zu gehen, zur Arbeit zu gelangen, Freunde zu besuchen, öffentliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Kommunalverwaltungen haben die Möglichkeit, diese Freiheit für Millionen von Europäer*innen mit Behinderungen Wirklichkeit werden zu lassen, indem sie Barrieren im Alltag beseitigen.“
Das Leben in Städten für Menschen mit Behinderungen barrierefreier gestalten
Die Gewinner der Plätze 1, 2 und 3 erhalten finanzielle Prämien als Anerkennung für die bisher geleistete Arbeit und für weitere Verbesserungen im Bereich der Barrierefreiheit. Eine Stadt gilt als barrierefrei, wenn sich Menschen mit Behinderungen sicher und selbstständig fortbewegen, öffentliche Räume und Gebäude barrierefrei nutzen, öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen, mit lokalen Behörden kommunizieren und Informationen in barrierefreien Formaten erhalten können.
Die Kommission wird in der Ausgabe 2027 eine besondere Auszeichnung für „barrierefreie gemeindenahe Dienste“ vergeben. Mit dieser Auszeichnung wird eine Stadt gewürdigt, die ein selbstbestimmtes Leben durch lokale Dienste fördert, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, uneingeschränkt am städtischen Leben teilzunehmen, und so Institutionalisierung und Ausgrenzung vermeiden. Weitere besondere Auszeichnungen können an Städte vergeben werden, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen wie der gebauten Umwelt und öffentlichen Räumen, Mobilität und Verkehr, Informations- und Kommunikationstechnologien, öffentliche Dienstleistungen, Smart-City-Lösungen, Zugang zum kulturellen Erbe oder Barrierefreiheit für Menschen mit geistiger Behinderung.
Die Gewinner*innen werden im Rahmen der Konferenz zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen am 4. Dezember 2026 in Brüssel bekannt gegeben.
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