Das europäische Schnellwarnsystem für Produktsicherheit, das sogenannte Safety Gate, trägt weiter dazu bei, dass mangelhafte Produkte gemeldet und vom Markt genommen werden. Das zeigt der Jahresbericht der Europäischen Kommission zum Safety Gate von 2023, der sich auf Warnmeldungen und die Reaktionen der nationalen Behörden bezieht. Kosmetische Mittel standen an der Spitze der am häufigsten gemeldeten Produktkategorien, gefolgt von Spielzeug, Kraftfahrzeugen, Elektrogeräten und Kleidung.
EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte: „Produktsicherheit ist das Rückgrat des Verbraucherschutzes. Heute sind selbst die alltäglichsten Gegenstände, die uns umgeben, das Ergebnis komplexer Prozesse, die potenziell schädlich sein könnten. Im Laufe der Jahre haben wir ein umfassendes und modernes Instrument entwickelt, um gegen gefährliche Produkte auf unserem Markt vorzugehen und die Sicherheit der Waren in unseren Regalen zu gewährleisten. Die Rekordzahl der Warnmeldungen in Safety Gate zeigt, wie effizient unsere Zusammenarbeit und unsere Instrumente sind – und mit der bevorstehenden Anwendung der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wird sich die Situation noch verbessern.“
Wichtigste Erkenntnisse des Berichts
Im Jahr 2023 gaben Behörden aus den 30 am Safety Gate teilnehmenden Ländern 3.412 Warnmeldungen und 4.287 Folgemaßnahmen ein. In jedem Mitgliedstaat haben die Marktüberwachungsbehörden die Warnmeldungen regelmäßig weiterverfolgt und zusätzliche Informationen ausgetauscht. Beispielsweise ermittelten die litauischen Behörden eine Körpercreme mit verbotenen Chemikalien und gaben in Safety Gate eine Warnmeldung für das Produkt ein. Dank dieser Mitteilung konnten die polnischen Behörden das Produkt vom Markt nehmen, und Slowenien konnte es von den Endverbraucher*innen zurückrufen.
Die im Jahr 2023 am häufigsten gemeldeten Risiken waren Risiken im Zusammenhang mit Chemikalien, Verletzungen und Ersticken sowie Umweltrisiken. Kosmetische Mittel standen an der Spitze der am häufigsten gemeldeten Produktkategorien, gefolgt von Spielzeug, Kraftfahrzeugen, Elektrogeräten und Kleidung. Dies lässt sich damit erklären, dass die Marktüberwachungsbehörden verstärkt kosmetische Mittel überwachen und auf verbotene gefährliche chemische Inhaltsstoffe prüfen.
Die meisten der gemeldeten kosmetischen Mittel enthielten BMHCA, einen verbotenen synthetischen Duftstoff, der die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und Hautreizungen verursachen kann. Stoffe, die sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt gefährden, wurden auch in Elektrogeräten gefunden, beispielsweise Blei in Loten. E-Zigaretten mit einem übermäßigen Nikotingehalt und Phthalate enthaltendes Spielzeug machten ebenfalls einen erheblichen Teil der Warnmeldungen aus.
Nächste Schritte
Im Dezember 2024 wird die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft treten und die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit ersetzen. Ab dann wird ein modernisierter zukunftssicherer Rahmen gelten, der die Sicherheit von Produkten auf dem EU-Markt gewährleisten soll, unabhängig vom Ursprung der Produkte und davon, ob sie in Geschäften oder online verkauft werden.
Die Verordnung wird die Durchsetzung der Produktsicherheitsvorschriften erheblich verbessern, die Marktüberwachung erleichtern und den Rückruf gefährlicher Non-Food-Produkte vereinheitlichen.
Hintergrund
Seit 2003 ermöglicht das Safety Gate einen raschen Informationsaustausch zwischen den EU-/EWR-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission über gefährliche Non-Food-Produkte, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Die nationalen Behörden müssen angemessene Folgemaßnahmen ergreifen, damit die gemeldeten gefährlichen Produkte vom Markt genommen werden.
Um die Übermittlung von Informationen an die Öffentlichkeit zu erleichtern, verwaltet die Kommission auch die öffentliche Website zum Safety Gate. Die Warnmeldungen werden in alle EU-Sprachen sowie ins Isländische, Norwegische, Arabische und Ukrainische übersetzt. Unternehmen steht das Business Safety Gateway zur Verfügung, um nationale Behörden rasch und effizient über Sicherheitsbedenken in Bezug auf ein Produkt zu informieren, das sie auf den Markt gebracht haben. Dieses Instrument wird im Rahmen der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit verpflichtend.
Auf dem Verbrauchergipfel 2023 unterzeichneten 11 Online-Marktplätze die Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit+ (Product Safety Pledge+), eine überarbeitete Fassung der ursprünglichen Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit, in der 20 Bereiche aufgeführt sind, in denen sich die Unterzeichner verpflichtet haben, über die rechtlichen Anforderungen hinauszugehen, um die Sicherheit der von ihnen online verkauften Produkte zu gewährleisten. Bei diesen Online-Marktplätzen handelt es sich um bol.com, eMAG, Wish.com, AliExpress, Amazon, eBay, Rakuten France, Allegro, Cdiscount, Etsy und Joom. Der jüngste Fortschrittsbericht zur ursprünglichen Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit ist online verfügbar.
Die Kommission hat im Jahr 2022 auch den „Webcrawler“, ein neues Instrument für elektronische Überwachung, gestartet. Das Instrument unterstützt die nationalen Marktüberwachungsbehörden, indem es Online-Angebote gefährlicher Produkte, die in Safety Gate gemeldet werden, aufspürt. Es erkennt diese Angebote und listet sie automatisch auf, sodass die Durchsetzungsbehörden den Anbieter ermitteln und die wirksame Entfernung dieser Angebote anordnen können. Dies trägt zur Harmonisierung der Maßnahmen und zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Überwachung des Online-Verkaufs gefährlicher Produkte bei. In den vergangenen sechs Monaten wurden mithilfe des Instruments 3.882 Warnmeldungen verarbeitet und in der Folge 789.003 Websites analysiert und 41.367 verdächtige Webshops identifiziert.
Weitere Informationen:
- Quelle: EU-Pressemitteilung
- Vollständige Pressemitteilung
- Jahresbericht über Safety Gate 2023 und Factsheet
- Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
- Safety Gate
- Business Safety Gateway
- Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit+
- Fortschrittsbericht
- Kurzlink auf diesen Artikel: https://ogy.de/Produktwarnungen