Neue EU-Pläne für Hochgeschwindigkeitszüge und nachhaltige Kraftstoffe für Luft- und Schiffsverkehr
In vier statt sieben Stunden von Berlin nach Kopenhagen - das ist eines der Ziele des neuen Aktionsplanes für den Hochgeschwindigkeits-Schienenverkehr, den die EU-Kommission vorgelegt hat. Bis 2040 soll ein schnelleres, interoperableres und besser vernetztes europäisches Netz geschaffen werden. Der zweite Plan, den die Kommission vorgestellt hat, soll Investitionen in erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe fördern, insbesondere im Luft- und Schiffsverkehr.
„Das heutige Paket zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und gleichzeitig entschlossen auf eine klimaneutrale Zukunft hinzuarbeiten“, sagte EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas. „Durch Investitionen in ein schnelleres, besser vernetztes Schienennetz und den Ausbau erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe machen wir das Verkehrssystem Europas sauberer, widerstandsfähiger und für die Bürgerinnen und Bürger erschwinglicher.“
Aktionsplan für den Hochgeschwindigkeitsverkehr
Der neue Aktionsplan für den Hochgeschwindigkeitsverkehr legt die Schritte fest, die erforderlich sind, um bis 2040 ein schnelleres, interoperableres und besser vernetztes europäisches Netz zu schaffen. Er zielt darauf ab, die Reisezeiten zu verkürzen und den Schienenverkehr zu einer attraktiveren Alternative zum Kurzstreckenflugverkehr zu machen, um so die Zahl der Fahrgäste zu erhöhen und die regionale Wirtschaft und den Tourismus anzukurbeln. Aufbauend auf dem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) sieht der Plan vor, wichtige Knotenpunkte mit Geschwindigkeiten von 200 km/h und mehr zu verbinden.
Beispiele für kürzere Reisezeiten
Passagier*innen werden dann in vier statt wie bisher sieben Stunden von Berlin nach Kopenhagen und in sechs statt wie bisher 13 Stunden und 40 Minuten von Sofia nach Athen reisen können. Neue grenzüberschreitende Verbindungen werden auch schnellere und einfachere Reisen ermöglichen, beispielsweise von Paris über Madrid nach Lissabon, und die Anbindung der baltischen Hauptstädte verbessern.
Vier Hauptaktionsbereiche
Um diese Vision zu verwirklichen, schlägt die Kommission vier Hauptaktionsbereiche vor:
- Beseitigung grenzüberschreitender Engpässe durch verbindliche Fristen, die bis 2027 festgelegt werden sollen, und die Ermittlung von Möglichkeiten für höhere Geschwindigkeiten, einschließlich Geschwindigkeiten von deutlich über 250 km/h, sofern dies wirtschaftlich rentabel ist.
- Entwicklung einer koordinierten Finanzierungsstrategie, einschließlich eines strategischen Dialogs mit den Mitgliedstaaten, der Industrie und den Finanziers, der zu einem Hochgeschwindigkeitsbahn-Abkommen führt, um die erforderlichen Investitionen zu mobilisieren.
- Verbesserung der Bedingungen für die Eisenbahnindustrie und die Eisenbahnbetreiber, um zu investieren, innovative Lösungen zu entwickeln und wettbewerbsfähig zu agieren, unter anderem durch ein attraktiveres regulatorisches Umfeld, durch die Verbesserung grenzüberschreitender Fahrkarten- und Buchungssysteme, die Unterstützung eines Gebrauchtmarktes für Schienenfahrzeuge, die Beschleunigung der Einführung der digitalen Managementsysteme der EU und die Förderung von Forschung und Entwicklung sowie der Zusammenarbeit bei skalierbaren Lösungen.
- Stärkung der Governance auf EU-Ebene, indem Infrastrukturbetreiber zur Koordinierung der Kapazitäten für grenzüberschreitende Fernverkehrsdienste verpflichtet werden und Standardisierungen und Genehmigungen erleichtert werden.
Neben kürzeren Reisezeiten wird der Plan die Überlastung verringern und Kapazitäten auf konventionellen Strecken freisetzen, wodurch Nachtzüge, Güterverkehr und militärische Mobilität erleichtert und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Tourismus und in der Industrie gestärkt werden.
Ausweitung der Investitionen in erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe
Die zweite verabschiedete Initiative – der Plan für Investitionen in nachhaltigen Verkehr (Sustainable Transport Investment Plan, STIP) – legt einen gemeinsamen Ansatz zur Förderung von Investitionen in erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe mit Schwerpunkt auf dem Luft- und Wassertransport fest.
Um die Ziele von RefuelEU Aviation und FuelEU Maritime zu erreichen, werden bis 2035 rund 20 Millionen Tonnen nachhaltige Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Kraftstoffe) benötigt. Um dies zu erreichen, sind Investitionen in Höhe von schätzungsweise 100 Milliarden Euro erforderlich.
Die wichtigsten Investitionsmaßnahmen
Zu den wichtigsten Investitionsmaßnahmen, mit denen bis 2027 mindestens 2,9 Milliarden Euro über EU-Instrumente mobilisiert werden sollen, gehören:
- Mindestens 2 Milliarden Euro für nachhaltige alternative Kraftstoffe im Rahmen des EU-Förderprogramms InvestEU.
- 300 Millionen Euro über die Europäische Wasserstoffbank zur Förderung von wasserstoffbasierten Kraftstoffen für die Luft- und Schifffahrt.
- 446 Millionen Euro für Projekte im Bereich synthetischer Flugkraftstoffe und Schiffskraftstoffe im Rahmen des Innovationsfonds.
- 133,5 Millionen Euro für Forschung und Innovation im Bereich Kraftstoffe im Rahmen des EU-Forschungsprogramms Horizon Europe.
Synthetische Flugkraftstoffe
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen bereitet die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Einführung eines Pilotprojektes bis Ende 2025 vor, mit dem mindestens 500 Millionen Euro für Projekte im Bereich synthetischer Flugkraftstoffe mobilisiert werden sollen. Die Kommission wird sich auch dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für Marktinvestitionen zu verbessern, um die Investitionslücke zu schließen.
Zusammenarbeit und Partnerschaften
Mittelfristig wird die Kommission auf die Einrichtung eines Mechanismus hinarbeiten, der Kraftstoffproduzenten und -abnehmer miteinander verbindet, Einnahmesicherheit bietet und das Investitionsrisiko verringert. Der Plan wird auch internationale Partnerschaften stärken, um die weltweite Kraftstoffproduktion auszuweiten und Importe anzuziehen, die den Nachhaltigkeitskriterien der EU entsprechen, und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb für EU-Produzent*innen und -Verbraucher*innen gewährleisten.
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