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EU unterstützt Landwirte wegen hoher Betriebsmittelkosten mit Einmalzahlung

Landwirte und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die von einem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind, können mit einer Einmalzahlung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums rechnen. Die Kommission hat eine Sondermaßnahme vorgeschlagen, damit die Mitgliedstaaten einen einmaligen Pauschalbetrag an Landwirte und Agrar- und Lebensmittelunternehmen zahlen können. Die Kommission verstärkt zudem die Überwachung der wichtigsten Agrarmärkte, die von Russlands Einmarsch in der Ukraine betroffen sind. Die Mitgliedstaaten werden der Kommission monatlich die Höhe der Vorräte an Getreide, Ölsaaten, Reis und zertifiziertem Saatgut für diese Erzeugnisse mitteilen.

Preissteigerungen, insbesondere für Energie, Düngemittel und Futtermittel, stören den Agrarsektor und die ländlichen Gemeinschaften und führen zu Liquiditäts- und Cashflow-Problemen für Landwirte und kleine ländliche Unternehmen, die in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die Unterstützung, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert wird, geht direkt auf diese Cashflow-Probleme ein und trägt dazu bei, die Betriebe am Leben zu erhalten. Zudem wirkt sie den Marktstörungen entgegen und trägt somit zur globalen Ernährungssicherheit bei.

Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski erklärte: „Die Landwirte stellen mit Unterstützung der Gemeinsamen Agrarpolitik weiterhin unermüdlich ihren Verdienst unter Beweis, indem sie unter schwierigen Bedingungen weiter Lebensmittel produzieren. Nach der COVID-19-Pandemie sind sie nun stark von den Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine betroffen. Für einige steht das Überleben auf dem Spiel. Mit dieser Maßnahme, der letzten in einer Reihe von Maßnahmen, die im Rahmen der GAP durchgeführt werden, unterstützen wir sie, damit sie weiterhin die weltweit benötigten Nahrungsmittel erzeugen, für ihr Land sorgen und ihre Familien versorgen können.“

Sobald diese Maßnahme von den beiden gesetzgebenden Organen angenommen ist, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu beschließen, die verfügbaren Mittel in Höhe von bis zu 5 Prozent ihres ELER-Haushalts für die Jahre 2021-2022 für direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte und KMU zu verwenden, die in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind. Dies entspricht einem potenziellen Budget von 1,4 Mrd. Euro in der EU.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Unterstützung gezielt auf Begünstigte auszurichten, die von der derzeitigen Krise am stärksten betroffen sind und in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Nährstoffmanagement, effiziente Ressourcennutzung oder umwelt- und klimafreundliche Produktionsmethoden engagiert sind.

Ausgewählte Landwirte und KMU könnten bis zu 15.000 Euro bzw. 100.000 Euro erhalten. Die Zahlungen sollen bis zum 15. Oktober 2023 erfolgen. Um von dieser außerordentlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, müssen die Mitgliedstaaten eine Änderung ihrer Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum vorlegen, die diese neue Maßnahme einführt.

Der heutige außerordentliche Vorschlag folgt auf das 500-Millionen-Euro-Paket zur Unterstützung der EU-Landwirte, das am 23. März im Rahmen der Mitteilung „Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme“ angenommen wurde. Im Rahmen dieser beiden Maßnahmen ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten, Landwirte, die nachhaltige Verfahren anwenden, zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang verstärkt die Kommission auch ihre Überwachung der wichtigsten vom Krieg betroffenen Agrarmärkte. Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung müssen die Mitgliedstaaten der Kommission monatlich ihre Lagerbestände an Getreide, Ölsaaten, Reis und zertifiziertem Saatgut dieser Erzeugnisse mitteilen, die von den betreffenden Erzeugern, Großhändlern und Marktteilnehmern gehalten werden. Die Europäische Kommission hat außerdem eine spezielle Übersicht mit aktuellen detaillierten Statistiken über Preise, Erzeugung und Handel mit Mahlweizen, Mais, Gerste, Raps, Sonnenblumenöl und Sojabohnen auf EU- und weltweiter Ebene ins Leben gerufen. Damit verfügen die Marktteilnehmer über ein zeitnahes und genaues Bild von der Verfügbarkeit wesentlicher Rohstoffe für Lebens- und Futtermittel.

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