Die Europäische Kommission hat die am Mittwoch Einigung der Mitgliedstaaten begrüßt, angesichts der Lage in der Ukraine und als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der russischen Aggression weitere gezielte Sanktionen zu verhängen. Sie umfassen unter anderem restriktive Maßnahmen gegen 160 Personen. Zudem werden die EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus angeglichen, um noch wirksamer sicherzustellen, dass sie nicht umgangen werden können. Für Belarus führen die Maßnahmen SWIFT-Verbote ein, die denen der Russland-Sanktionen ähneln. Außerdem stellen sie klar, dass Krypto-Vermögenswerte unter den Begriff „übertragbare Wertpapiere“ fallen und erweitern die bestehenden Finanzbeschränkungen, indem sie die bereits bestehenden Maßnahmen zu den Russland-Sanktionen widerspiegeln.
Die vereinbarten Maßnahmen sehen insbesondere Folgendes vor:
- Einschränkung der Bereitstellung von SWIFT-Diensten für die Belagroprombank, die Bank Dabrabyt und die Entwicklungsbank der Republik Belarus sowie deren belarussische Tochtergesellschaften.
- Verbot von Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven oder Vermögenswerten und der Bereitstellung von öffentlichen Finanzmitteln für den Handel mit und Investitionen in Belarus.
- Verbot der Börsennotierung und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien staatlicher belarussischer Unternehmen an EU-Handelsplätzen ab dem 12. April 2022.
- Erhebliche Begrenzung der Finanzzuflüsse aus Belarus in die EU durch ein Verbot der Annahme von Einlagen belarussischer Staatsangehöriger oder Gebietsansässiger in Höhe von mehr als 100.000 Euro, der Führung von Konten belarussischer Kunden bei den zentralen Wertpapierverwahrern der EU sowie des Verkaufs von auf Euro lautenden Wertpapieren an belarussische Kunden.
- Verbot der Lieferung von Euro-Banknoten nach Belarus.
Für Russland werden mit der Änderung neue Beschränkungen für die Ausfuhr von Technologien für die Seeverkehrsnavigation und den Funkverkehr eingeführt, das russische Seeschifffahrtsregister wird in die Liste der staatlichen Unternehmen aufgenommen, die Finanzierungsbeschränkungen unterliegen, und es wird eine Bestimmung über die vorherige Weitergabe von Informationen für die Ausfuhr von Sicherheitsausrüstung für den Seeverkehr eingeführt.
Außerdem wird die Ausnahmeregelung für die Annahme von Einlagen über 100.000 Euro bei EU-Banken auf Staatsangehörige der Schweiz und des EWR ausgedehnt.
Darüber hinaus werden weitere 160 Personen wegen Handlungen, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die Liste aufgenommen.
Zu den aufgelisteten Personen gehören:
- 14 Oligarchen und prominente Geschäftsleute, die in wichtigen Wirtschaftszweigen tätig sind, die eine wesentliche Einnahmequelle für die Russische Föderation darstellen - insbesondere in der Metallurgie-, Landwirtschafts-, Pharma-, Telekommunikations- und Digitalindustrie -, sowie deren Familienangehörige.
- 146 Mitglieder des russischen Föderationsrats, die die Regierungsbeschlüsse des "Vertrags über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk" und des "Vertrags über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert haben.
Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen der EU nun für 862 Personen und 53 Einrichtungen.
Der heutige Beschluss baut auf den weitreichenden und beispiellosen Maßnahmenpaketen auf, mit denen die EU auf die Aggression Russlands gegen die territoriale Integrität der Ukraine reagiert hat. Als Hüterin der EU-Verträge ist die Europäische Kommission für die Überwachung der Durchsetzung der EU-Sanktionen in der gesamten Union zuständig. Die EU ist mit der Ukraine solidarisch und wird die Ukraine und ihre Bevölkerung gemeinsam mit ihren internationalen Partnern weiterhin unterstützen, auch durch zusätzliche politische, finanzielle und humanitäre Hilfe.
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