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EU genehmigt deutsche Beihilfen für Einzelwagen-Schienengüterverkehr

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Förderregelung im Umfang von 600 Mio. Euro für den Einzelwagen-Schienengüterverkehr genehmigt. Mit der Regelung, die bis zum 30. November 2025 läuft, will die Bundesregierung den Einzelwagenverkehr kostengünstiger machen und damit zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene beitragen. Die Maßnahme ist Teil des Klima-Aktionsprogramms 2030 der Bundesregierung. Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen an Schienengüterverkehrsunternehmen gewährt, die im Einzelwagenverkehr tätig sind.

Mit der Regelung sollen die Schienengüterverkehrsunternehmen von einem Teil der Kosten entlastet werden, die mit den Gebühren für die Nutzung von Rangierbahnhöfen und Zugbildungsanlagen verbunden sind. Im Einzelwagenverkehr werden kleinere Mengen als in ganzen Zügen befördert. An Abgangs- oder Zielbahnhöfen sowie an beliebigen Zwischenbahnhöfen sind Rangierarbeiten erforderlich.

Der Einzelwagenverkehr macht rund ein Viertel des Schienengüterverkehrs in Deutschland aus. Als wichtiges Element der landesweiten Logistikketten spielt er eine Schlüsselrolle bei der Anbindung wichtiger Industriestandorte. Darüber hinaus unterstützt der Einzelwagenverkehr andere Formen des Schienengüterverkehrs, den unbegleiteten kombinierten Verkehr und ganze Züge.

Die Kommission war der Ansicht, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da die Beihilfe deutlich unter den zulässigen Beihilfehöchstintensitäten bleibt. Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Eisenbahnen verbessern und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene im Einklang mit den Umwelt- und Verkehrszielen der EU fördern wird, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist, insbesondere mit Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den Leitlinien der Kommission von 2008 für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen. Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter dem Aktenzeichen SA.58046 im Register für staatliche Beihilfen auf der Wettbewerbs-Website der Kommission veröffentlicht, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit geklärt sind.

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