EU-Meldungen

Europäischer Behindertenausweis: Rat nimmt neue Richtlinien an

Europäischer Behindertenausweis und Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen: Rat nimmt neue Richtlinien an

Der Rat hat zwei neue Richtlinien angenommen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern werden, innerhalb der EU zu reisen.

Die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen wird gleichberechtigten Zugang zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen während Kurzaufenthalten in der EU gewährleisten. Dazu zählen unter anderem ermäßigte Tarife oder freier Eintritt, ein vorrangiger Zugang, Assistenzkräfte und reservierte Parkplätze.

Darüber hinaus haben die Ministerinnen und Minister eine Richtlinie angenommen, mit der diese Bestimmungen auf Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhalten, ausgeweitet werden, sodass sie ebenfalls imstande sein werden, diese Ausweise während Kurzaufenthalten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen.

Die nationalen Behörden werden für die Ausstellung physischer und digitaler europäischer Behindertenausweise in einem barrierefreien Format zuständig sein. Die Ausweise werden in der gesamten EU als Nachweis für eine Behinderung oder einen Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung anerkannt werden. Die Europäischen Parkausweise für Menschen mit Behinderungen werden in physischer Form ausgestellt, aber die Mitgliedstaaten werden auch die Möglichkeit haben, sie digital auszustellen.

Nächste Schritte

Die Richtlinien werden nun vom Rat und vom Europäischen Parlament unterzeichnet und werden nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten werden zweieinhalb Jahre Zeit haben, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die beiden Richtlinien anzupassen, und dreieinhalb Jahre, um die Maßnahmen anzuwenden.

Hintergrund

Die Kommission hat im September 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Der Rat hat am 8. Februar 2024 eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt.

Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Ausweitung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen auf Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhalten, wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. Der Rat und das Europäische Parlament haben am 4. März 2024 eine Einigung erzielt.

Weitere Informationen: