Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) erstmals sechs Torwächter (Gatekeeper) benannt: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft.
Insgesamt wurden 22 zentrale Plattformdienste, die von Torwächtern bereitgestellt werden, benannt. Die sechs Torwächter haben nun sechs Monate Zeit, um die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen für jeden ihrer benannten zentralen Plattformdienste sicherzustellen.
Nach ihrer Benennung haben die Torwächter nun sechs Monate Zeit, um sich an die vollständige Liste der Gebote und Verbote zu halten, die im Gesetz für digitale Märkte vorgesehen sind. Ziel ist, dass Endnutzer und gewerbliche Nutzer der Dienste des Torwächters eine größere Auswahl geboten und ihnen mehr Freiheit eingeräumt wird.
Hintergrund:
Im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte kann die Europäische Kommission digitale Plattformen als „Torwächter“ benennen, wenn diese für Unternehmen über zentrale Plattformdienste ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern darstellen. Die heutigen Benennungsbeschlüsse sind das Ergebnis einer Überprüfung durch die Kommission über 45 Tage, nachdem Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Samsung ihren potenziellen Torwächter-Status mitgeteilt hatten.
Parallel dazu hat die Kommission vier Marktuntersuchungen eingeleitet. Die eingereichten Mitteilungen von Microsoft und Apple werden weiter geprüft. Sie haben angegeben, dass einige ihrer zentralen Plattformdienste nicht als Zugangstore anzusehen sind, obwohl sie die Schwellenwerte erreichen.
Weitere Informationen unter:
- Im Amtsblatt der EU veröffentlichter Text
- Q&A zum Gesetz für digitale Märkte
- Der vollständige Text des Gesetzes
- Quelle: EU-Pressemeldung
- Kurzlink auf diesen Artikel: https://ogy.de/fairerdigitalermarkt