Eigentlich sollte der Urlaub so schön werden. Doch dann passiert es: Man stürzt beim Klettern, verletzt sich beim Schwimmen oder wird krank.
Was tun? Welche Rechte hat man? Bin ich auch im Ausland krankenversichert?
„Welche Rechte habe ich Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung in einem anderen EU-Land?“
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt haben sie im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls Recht auf die Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems unter denselben Voraussetzungen und zu denselben Kosten wie die Menschen, die innerhalb des Landes versichert sind.
„Brauche ich im EU-Ausland eine spezielle Krankenkassenkarte?“
Es gibt die Europäische Krankenversicherungskarte, die beweist, dass Sie in einem EU-Land versichert sind. Sie verringert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Kostenerstattung. Sie ist kostenfrei bei den Krankenversicherungen erhältlich. In einigen Ländern ist sie in die normale Krankenkassenkarte integriert. Sie befindet sich häufig auf der Rückseite der Karte.
„Gilt das Rezept für mein Medikament auch in einem anderen EU-Land?“
Ja, aber Sie sollten sich vergewissern, dass das Medikament auch in dem von Ihnen besuchten Land zu erhalten ist. Am besten lassen Sie sich auch eine Auslandsverschreibung ausstellen, damit die Apotheken Ihr Medikament besser zuordnen können.“
„Muss ich mich vor einer Reise in ein anderes EU-Land impfen lassen?"
Das ist im Normalfall nicht nötig. Impfvorschriften und –empfehlungen gibt es lediglich für einige Überseegebiete. Hierzu fragen Sie am besten Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.
„Gibt es eine nützlich App zum Thema "Gesundheit"?"
Die App European Health Insurance Card (Europäische Krankenversicherungskarte) informiert über Notfallnummern und welche Leistungen versichert sind.
Weitere Informationen zum Thema Gesundheit sowie die Faltkarte "Unterwegs in Europa 2016/2017", aus der diese Informationen stammen, finden Sie bei uns im Büro.
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