EU-Meldungen

Ferienzeit ist Reisezeit - Zoll

Shopping Bag 300Etwas im Urlaub einkaufen und einfach mit nach Hause nehmen? Früher musste man viele Waren, die man im Ausland kaufte, verzollen. Das hieß, dass ein billiger Einkauf im Urlaub plötzlich sehr teuer werden konnte. Duty-Free-Shops an Flughäfen waren beliebt. Mit der EU sind auch nach und nach die Zollgrenzen gefallen. Aber heißt das, dass ich beliebig alles im EU-Ausland einkaufen kann?

Hier werden einige Fragen zu diesem Thema beantwortet:

„Kann ich im EU-Ausland nach Herzenslust einkaufen gehen und diese Waren auch mit nach Hause nehmen?“

Grundsätzlich ja, solange die waren für den persönlichen Bedarf und nicht den Weiterverkauf gedacht sind. Es gelten Beschränkungen für Tabak und Alkohol.

„Können Zusatzkosten auf mich zukommen, beispielsweise eine zusätzliche Mehrwertsteuer?“

Dies sollte nicht der Fall sein. Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern müssen im Kaufpreis bereits enthalten sein. In anderen EU-Ländern dürfen darüber hinaus keine weiteren Steuern erhoben werden.

„Wie hoch sind die Begrenzungen für Tabak und Alkohol?“

Jedes Land kann separat festlegen, wie viel Tabak und Alkohol für den Eigenbedarf eingeführt werden darf. Die folgenden Werte dürfen dabei allerdings nicht unterschritten werden:

800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1kg Tabak
10 Liter Spirituosen
20 Liter mit Alkohol angereicherte Weine (z.B. Likörweine wie Porto oder Sherry)
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
110 Liter Bier

„Gibt es Einschränkungen bei Lebensmitteln?

Prinzipiell nein. Es kann allerdings sein, dass es auf Schiffsreisen verboten ist, unverpackte Lebensmittel mit an Bord zu nehmen. (Zum Beispiel luftgetrockneter, unverpackter oder nur in Papier verpackter Schinken)

„Welche Regelungen gelten bei Einreisen in die EU in Bezug auf Tabak, Alkohol und andere Waren?“

Auch hier gilt, dass man Waren zum persönlichen Gebrauch in den folgenden Mengen mehrwert- und verbrauchsteuerfrei einführen darf. Diese Werte gelten auch bei Einreisen aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanaren oder aus anderen Gebieten, in denen nicht die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU gelten

1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder 2 Liter angereicherter Wein (Likörwein) oder Schaumwein
4 Liter Wein
16 Liter Bieren
Bei Tabakwaren gelten je nach Land unterschiedliche Werte.
Reisende unter 17 Jahre haben keinen Anspruch auf diese Freimengen.

Bei sonstigen Waren, einschließlich Parfüm, gelten folgende Regeln, die sich am Warenwert orientieren:

Flug- und Seereisen: höchstens 430 Euro
Sonstige Reisende: höchstens 300 Euro

Für Reisende unter 15 Jahren gelten landesspezifische Regeln, die aber nicht unterhalb einem Warenwert von 150 Euro liegen dürfen.          

„Darf ich Lebensmittel in die EU einführen?“

Fleisch- und Milchprodukte dürfen generell nicht in die EU eingeführt werden, ausgenommen sind lediglich Andorra, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Dies dient insbesondere dem Schutz der Nutztiere vor Krankheiten.

„Muss ich Geldbeträge, die ich in die EU ein oder aus der EU ausführe, beim Zoll anmelden? 

Nimmt man mehr als 10.000 Euro mit über die Grenze, muss dies beim Zoll angemeldet werden. Gleiches gilt für ähnliche Geldmengen in anderen Währungen. Auch diese müssen unbedingt beim Zoll angegeben werden.

Weitere Informationen zum Thema Zoll sowie die Faltkarte "Unterwegs in Europa 2016/2017", aus der diese Informationen stammen, finden Sie bei uns im Büro.