Europäischer Tag der Lohngleichheit: Frauen verdienen anderthalb Monatsgehälter pro Jahr weniger als Männer
In der Europäischen Union verdienen Frauen nach wie vor weniger als Männer. Das durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU liegt das dritte Jahr in Folge bei etwa 13 Prozent. Konkret bedeutet das: Für jeden Euro, den ein Mann verdient, bekommt eine Frau nur 87 Cent. Dieses geschlechtsspezifische Lohngefälle macht einen Unterschied von etwa anderthalb Monatsgehältern pro Jahr aus. Angesichts dieses Einkommensverlusts markiert der Europäische Tag der Lohngleichheit heute den Tag, ab dem Frauen in der EU symbolisch für den Rest des Jahres „unbezahlt“ arbeiten.
In einem Statement zu diesem Europäischen Tag haben die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, der Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, und die Kommissarin für Gleichheitspolitik, Helena Dalli, das Engagement der EU für die Gleichstellung der Geschlechter unterstrichen, auf bestehende Hindernisse wie beispielsweise unzureichende Betreuungsmöglichkeiten hingewiesen und die Mitgliedstaaten aufgefordert, geltendes EU-Recht umzusetzen.
Statement von Věra Jourová, Nicolas Schmit und Helena Dalli
„Am Europäischen Tag der Lohngleichheit 2024 bekräftigen wir unser Engagement für den Aufbau eines Europas, in dem Frauen und Mädchen sich entfalten können und in dem ihr Beitrag zum Arbeitsmarkt voll und ganz geschätzt wird. Geleitet von der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter haben wir uns dafür starkgemacht, geschlechtsspezifische Unterschiede zu beseitigen. In den vergangenen fünf Jahren ist die Beschäftigungsquote von Frauen um 2,9 Prozentpunkte gestiegen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle um 1,5 Prozentpunkte zurückgegangen.
Dennoch gibt es mit Blick auf Betreuungsmöglichkeiten und -strukturen nach wie vor erhebliche Hindernisse für die Vereinbarung beruflicher und privater Verpflichtungen. Da 90 Prozent der formellen Pflegekräfte weiblich sind und 7,7 Millionen Frauen aufgrund unzureichender Betreuungs- und Pflegedienstleistungen keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in hochwertige, erschwingliche und zugängliche Pflege und Betreuung zu investieren, wie in der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung dargelegt. Mehr Unterstützung in diesem Sektor wird nicht nur die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen, sondern auch die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Europas stärken.
Auf unserem Arbeitsmarkt gibt es nach wie vor eine geschlechtsspezifische Segregation, wobei Frauen in hohem Maße in schlechter bezahlten Branchen wie der Pflege vertreten sind, in denen Teilzeitarbeit oft vorherrscht. Dies ist nicht nur eine Frage der eigenen Entscheidung, sondern das Ergebnis gesellschaftlicher Belastungen und Ungleichheiten. Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn und kürzere Arbeitszeiten, insbesondere nach der Geburt eines Kindes, beeinträchtigen nach wie vor die langfristige finanzielle Perspektive von Frauen. Seit Beginn dieses Mandats sind wir gegen diese tief verwurzelten Ungleichheiten in den Bereichen Beschäftigung, Pflege, Entlohnung und Renten vorgegangen.
Wir fordern die Mitgliedstaaten nun auf, für die vollständige Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie zu sorgen, die die Lohntransparenz für Arbeitsuchende erhöht, mit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf Lohninformationen erhalten, eine Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle verlangt wird und gemeinsame Entgeltbewertungen eingeführt werden. Durch die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne unterstützen wir die Gleichstellung der Geschlechter, indem wir darauf abzielen, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu minimieren und Frauen – die in Europa unverhältnismäßig häufig Mindestlöhne beziehen – aus der Armut zu befreien.
Wie von Präsidentin von der Leyen angekündigt, wird die Kommission im kommenden Jahr einen Fahrplan für Frauenrechte vorlegen, in dem eine langfristige Vision für die vollständige Verwirklichung der Rechte der Frau und der wichtigsten Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter in der EU präsentiert wird. Dies wird auch durch unser Engagement bekräftigt, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in alle Politikbereiche zu integrieren.“
EU-Initiativen für gleiches Entgelt
In der im März 2020 veröffentlichten Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 wurden politische Ziele und Maßnahmen für den Weg hin zu einem geschlechtergerechten Europa vorgestellt. Während dieses Mandats hat die Kommission erhebliche Fortschritte in der Gleichstellungspolitik erzielt, unter anderem durch die Annahme mehrerer wegweisender Rechtsvorschriften zur Stärkung der Rolle der Frau und zum Schutz von Frauen.
Im Dezember 2022 trat die Richtlinie über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Gesellschaftergremien in Kraft. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endet am 28. Dezember 2024. Bis dahin sollte die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt und dies der Kommission mitgeteilt werden.
Im Juni 2023 trat die Richtlinie über Entgelttransparenz in Kraft. Die Vorschriften werden für Transparenz und eine wirksame Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sorgen und für von Lohndiskriminierung Betroffene den Zugang zur Justiz verbessern.
Im Oktober 2022 wurde die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne angenommen, um angemessene Mindestlöhne zu fördern, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Union ein menschenwürdiges Leben ermöglichen – unabhängig davon, wo sie arbeiten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese neuen Vorschriften bis morgen – also bis zum 15. November – in nationales Recht umzusetzen.
Im September 2022 hat die Europäische Kommission die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung vorgelegt, um hochwertige, bezahlbare und gut zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen. Zusammen mit der Strategie wurden zwei an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlungen vorgelegt, die die Überarbeitung der Barcelona-Ziele zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung und den Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege betreffen.
Bis August 2022 mussten die Mitgliedstaaten die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben umsetzen, um der Unterrepräsentation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und der ungleichen Aufteilung der Betreuungspflichten zwischen Männern und Frauen durch eine bessere Vereinbarkeit des Berufs- und Privatlebens von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen entgegenzuwirken.
Im Juni 2024 veröffentlichte die Kommission den Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe 2024, in dem analysiert wird, wie sich die Ungleichheiten bei Bezahlung, Laufbahnunterbrechungen aufgrund von Betreuungsaufgaben und Teilzeitarbeit während des Arbeitslebens im geschlechtsspezifischen Rentengefälle niederschlagen, wobei die Renten von Frauen immer noch 25 Prozent niedriger sind als die von Männern.
Im Jahr 2023 ging die Europäische Kommission mit einer Kommunikationskampagne gegen Geschlechterstereotypen an. Die Kampagne #EndGenderStereotypes richtete sich an junge Leute, vor allem über die sozialen Medien, aber auch über Influencerinnen und Influencer und klassische Medien. Sie befasste sich mit Geschlechterstereotypen in verschiedenen Lebensbereichen, z. B. bei der Berufswahl, der Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben und der Entscheidungsfindung.
Hintergrund
Neun von zehn Europäerinnen und Europäern halten es für inakzeptabel, dass Frauen für die gleiche oder gleichwertige Arbeit schlechter bezahlt werden als Männer. Die Mehrzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa befürwortet die Offenlegung der Durchschnittslöhne in ihrem Unternehmen nach Art der Arbeit und nach Geschlecht.
Lohnunterschiede werden stark durch das Fortbestehen von Geschlechterklischees beeinflusst. Frauen und Mädchen verfolgen eher Berufswege, die schlechter bezahlt sind, und schultern als Mütter den größten Teil der Belastung durch Haushalt und Kinderbetreuung. Dadurch stehen sie vor größeren Herausforderungen, wenn es darum geht, Berufs- und Privatleben in Einklang zu bringen – und manchmal lassen sie sich dadurch von Karriereplänen abbringen. Hinzu kommt, dass es an angemessenen Betreuungseinrichtungen für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen mangelt. Schätzungsweise 7,7 Millionen Frauen sind wegen ihrer Betreuungsaufgaben nicht erwerbstätig.
Weitere Informationen:
- Quelle: EU-Pressemeldung
- Vollständige Pressemitteilung
- Website zur Lohnlücke zwischen Frauen und Männern
- Website zum Equal Pay Day
- Website zu angemessenen Mindestlöhnen
- Website zu Maßnahmen der EU für Entgeltgleichheit
- Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen – Gleichstellungsindex
- Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025
- Richtlinie über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Gesellschaftergremien
- Richtlinie über Entgelttransparenz
- Richtlinie über angemessene Mindestlöhne
- Europäische Strategie für Pflege und Betreuung
- Überarbeitung der Barcelona-Ziele zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung
- Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege
- Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe 2024
- Kampagne #EndGenderStereotypes
- Shortlink auf diesen Artikel: https://ogy.de/Lohngleichheit-2024