Gesetz über digitale Märkte: Kommission leitet erste Verfahren zur Präzisierung der Interoperabilitätsverpflichtungen von Apple ein
Die Europäische Kommission hat zwei Spezifikationsverfahren eingeleitet, um Apple bei der Einhaltung seiner Interoperabilitätsverpflichtungen gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) zu unterstützen. Im Rahmen des DMA muss Apple Entwicklern und Unternehmen freie und effektive Interoperabilität mit Hardware- und Softwarefunktionen bieten, die von den Apple-Betriebssystemen iOS und iPadOS gesteuert werden.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Heute ist das erste Mal, dass wir das Spezifikationsverfahren im Rahmen des DMA nutzen, um Apple durch einen konstruktiven Dialog zur tatsächlichen Einhaltung seiner Interoperabilitätsverpflichtungen anzuleiten. Wir konzentrieren uns darauf, faire und offene digitale Märkte zu gewährleisten. Effektive Interoperabilität, zum Beispiel bei Smartphones und ihren Betriebssystemen, spielt dabei eine wichtige Rolle. Dieser Prozess wird Klarheit für Entwickler, Drittanbieter und Apple schaffen. Wir werden unseren Dialog mit Apple fortsetzen und Dritte konsultieren, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Praxis funktionieren und den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht werden.“
Die zwei Spezifikationsverfahren
Mit dem Spezifikationsverfahren wird der Dialog zwischen der Kommission und Apple über bestimmte Bereiche der Einhaltung von Artikel 6 Absatz 7 DMA durch Apple formalisiert. Gemäß Artikel 8 Absatz 2 DMA kann die Kommission von sich aus eine Entscheidung erlassen, in der sie festlegt, welche Maßnahmen ein Gatekeeper ergreifen muss, um die tatsächliche Einhaltung der wesentlichen DMA-Verpflichtungen, wie der Interoperabilitätsverpflichtung nach Artikel 6 Absatz 7 DMA, zu gewährleisten.
Das erste Verfahren konzentriert sich auf verschiedene Konnektivitätsmerkmale und -funktionen von iOS, die vor allem für und von verbundenen Geräten genutzt werden. Vernetzte Geräte sind eine vielfältige, große und kommerziell wichtige Gruppe von Produkten, darunter Smartwatches, Kopfhörer und Virtual-Reality-Headsets. Unternehmen, die diese Produkte anbieten, sind auf eine effektive Interoperabilität mit Smartphones und deren Betriebssystemen wie iOS angewiesen. Die Kommission will festlegen, wie Apple eine wirksame Interoperabilität mit Funktionen wie Benachrichtigungen, Gerätekopplung und Konnektivität gewährleisten wird.
Das zweite Verfahren konzentriert sich auf den Prozess, den Apple eingerichtet hat, um Interoperabilitätsanfragen von Entwicklern und Dritten für iOS und IPadOS zu bearbeiten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Anfrageprozess transparent, zeitnah und fair ist, damit alle Entwickler einen effektiven und vorhersehbaren Weg zur Interoperabilität haben und in die Lage versetzt werden, Innovationen zu entwickeln.
Nächste Schritte
Die Kommission wird das Verfahren innerhalb von sechs Monaten nach seiner Eröffnung abschließen. Im Laufe dieses Verfahrens wird die Kommission Apple ihre vorläufigen Feststellungen mitteilen und darin die Maßnahmen erläutern, die der Gatekeeper ergreifen sollte, um die Interoperabilitätsverpflichtung des DMA wirksam zu erfüllen. Eine nicht vertrauliche Zusammenfassung der vorläufigen Feststellungen und der geplanten Maßnahmen wird veröffentlicht, um Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Dieses Verfahren lässt die Befugnis der Kommission unberührt, eine Entscheidung zu erlassen, mit der die Nichteinhaltung einer der im DMA festgelegten Verpflichtungen durch einen Gatekeeper festgestellt wird, einschließlich der Möglichkeit, Geldbußen oder Zwangsgelder zu verhängen.
Hintergrund
Ziel des DMA ist es, wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Sie reguliert Gatekeeper, d. h. große digitale Plattformen, die eine wichtige Schnittstelle zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern bilden und aufgrund ihrer Position die Macht haben können, einen Engpass in der digitalen Wirtschaft zu schaffen.
Am 6. September 2023
bezeichnete die Kommission Apples Online-Vermittlungsdienst App Store, Apples Betriebssystem iOS und Apples Webbrowser Safari als zentrale Plattformdienste. Am 29. April 2024 erließ die Kommission eine Entscheidung, mit der sie Apples iPadOS, das Betriebssystem für Tablets, als zentralen Plattformdienst im Rahmen des DMA einstufte. Apple musste alle DMA-Verpflichtungen für sein Betriebssystem iOS bis zum 7. März 2024erfüllen, während das iPadOS bis zum 30. Oktober 2024 konform sein muss.
Die Kommission hat einen Jahresberichtüber die Umsetzung des DMA und die Fortschritte bei der Erreichung seiner Ziele veröffentlicht.
Weitere Informationen
- Quelle: EU-Pressemeldung
- Jahresbericht
- Kurzlink auf diesen Artikel: https://ogy.de/Verfahren-DMA