Humanitäre Krise in Gaza: Gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin Kaja Kallas und der Kommissarinnen Dubravka Šuica und Hadja Lahbib
Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin, Dubravka Šuica, Kommissarin für den Mittelmeerraum, und Hadja Lahbib, Kommissarin für Gleichberechtigung sowie Krisenvorsorge und ‑management, haben mit großer Besorgnis auf die seit mehr als zwei Monate andauernde Schließung des Gazastreifens für humanitäre Hilfsgüter reagiert.
UN-Agenturen, darunter das Welternähungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) und das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), berichteten, dass die Nahrungsmittelvorräte erschöpft seien und den meisten Haushalten sauberes Wasser fehle. Es gebe wieder Plünderungen von Lagerhäusern. Humanitäre Organisationen warnten weiterhin vor Ausbreitung und Ausweitung von Hungersnot. „Die EU bekräftigt ihre dringende Aufforderung an Israel, die Blockade des Gazastreifens unverzüglich aufzuheben“, erklärten Kallas, Šuica und Lahbib.
Humanitäre Hilfe darf niemals politisiert oder militarisiert werden
In der Erklärung heißt es weiter:
„An der Grenze warten Tonnen von Hilfsgütern, die für die Bevölkerung von 2,2 Millionen Menschen für drei Monate Vorräte darstellen. Sobald die Blockade aufgehoben ist, könnte sich die Ernährungssituation sehr schnell verbessern. Als Besatzungsmacht ist Israel völkerrechtlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass humanitäre Hilfe die bedürftige Bevölkerung erreicht.
Die EU ist auch besorgt über den neuen „Gaza-Hilfslieferungsmechanismus“, der Berichten zufolge am 4. Mai vom israelischen Sicherheitskabinett genehmigt wurde und den humanitären Grundsätzen zuwiderläuft, wie von UN-Agenturen und humanitären Partnern hervorgehoben wurde. Der Mechanismus würde die Verantwortung für die Verteilung der Hilfe an nicht-humanitäre internationale Akteure und private Sicherheitsunternehmen verlagern.
Unsere Botschaft ist klar: Humanitäre Hilfe darf niemals politisiert oder militarisiert werden. Die Verwendung von Humanitärer Hilfe als Kriegsinstrument ist nach dem humanitären Völkerrecht verboten. Die Hilfe muss die bedürftigen Zivilisten erreichen. Die EU fordert Israel ferner nachdrücklich auf, auf der Grundlage der Vorschläge der Vereinten Nationen im Rahmen des Mechanismus 2720 zu handeln und die uneingeschränkte Achtung des humanitären Völkerrechts und der Grundprinzipien humanitärer Maßnahmen – Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit – durch konstruktive Gespräche mit den Vereinten Nationen und benannten NRO sicherzustellen.“
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