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Ihre Meinung zum neuen EU-Gesetz für digitale Dienste ist gefragt

Die Europäische Kommission will die zwanzig Jahre alte EU-Gesetzgebung für digitale Dienste und Online-Plattformen modernisieren und hat dazu eine öffentliche Konsultation gestartet. Bis zum 8. September bittet die Kommission Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Online-Plattformen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und alle Interessenträger, ihre Beiträge zu dem geplanten Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) einzureichen. „Online-Plattformen spielen mittlerweile eine zentrale Rolle in unserem Alltag, unserer Wirtschaft und unserer Demokratie. Damit geht auch eine größere Verantwortung einher“, sagte der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton. „Europa muss bereit sein, seine eigenen Spielregeln zu setzen.“

Smartphone Soziale Medien 300„Die jüngsten Ereignisse in den USA machen deutlich, dass wir die richtigen Antworten auf schwierige Fragen finden müssen. Welche Rolle spielen Plattformen bei der Vermeidung von Fehlinformationen während einer Wahl oder einer Gesundheitskrise? Wie verhindern wir, dass sich Hassreden online verbreiten?“, schreibt Kommissar Breton in seinem Blog.

„Wir werden alle Ansichten hören und gemeinsam überlegen, wie das richtige Gleichgewicht zwischen einem sicheren Internet für alle, dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Gewährleistung von genügend Spielraum für Innovationen im EU-Binnenmarkt hergestellt werden kann“, so Kommissar Breton.

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Viele Fragen haben einen direkten Bezug zum Alltag der Bürgerinnen und Bürger, und wir sind fest entschlossen, eine sichere, sinnvolle und innovative digitale Zukunft für sie zu gestalten.”

Der derzeitige Rechtsrahmen für digitale Dienste ist bereits zwanzig Jahre alt. Er unterstützte das Wachstum der digitalen Dienste in Europa, gibt aber keine Antworten auf viele der mittlerweile drängenden Fragen zur Rolle und Verantwortung insbesondere der größten Online-Plattformen.

Europa braucht einen modernisierten Rechtsrahmen, um die zunehmende regulatorische Zersplitterung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat einzudämmen und um dafür zu sorgen, dass alle Menschen in Europa online ebenso geschützt sind wie offline. Alle europäischen Unternehmen brauchen gleiche Wettbewerbsbedingungen, damit sie wachsen und innovativ sein und global konkurrieren können. Die Sicherheit der Nutzer und die Achtung ihrer Grundrechte, insbesondere ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung, müssen systematisch garantiert werden.

Gegenstand der Konsultation sind die beiden von der Kommission im Februar 2020 angekündigten Aktionsbereiche, die Teil des Legislativpakets über digitale Dienste sind:

Die erste Regelung würde die Grundsätze der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr betreffen, insbesondere die Freiheit, im gesamten EU-Binnenmarkt digitale Dienstleistungen zu erbringen im Einklang mit den Vorschriften über den Ort der Niederlassung, und eine umfassende Beschränkung der Haftung für von Nutzern erstellte Inhalte.

Aufbauend auf diesen Grundsätzen möchte die Kommission klare und moderne Vorschriften über die Rolle und die Pflichten von Online-Vermittlern aufstellen, und zwar auch für außereuropäische Vermittler, die in der EU tätig sind. Außerdem wollen wir ein wirksameres Governance-System einführen, damit diese Vorschriften im gesamten EU-Binnenmarkt ordnungsgemäß durchgesetzt werden und gleichzeitig die Achtung der Grundrechte garantiert wird.

Die zweite Maßnahme würde die Frage der gleichen Wettbewerbsbedingungen in den europäischen digitalen Märkten angehen, auf denen zurzeit einige wenige große Online-Plattformen als „Torwächter“ agieren. Die Kommission wird Vorschriften prüfen, die diese Ungleichgewichte auf den Märkten beheben würden, damit die Verbraucher die größtmögliche Auswahl haben und auf dem Binnenmarkt für digitale Dienste weiter Wettbewerb herrscht und es Anreize für Innovationen gibt.

Zudem nutzt die Kommission in dieser Konsultation die Gelegenheit, Meinungen zu anderen sich abzeichnenden Fragen im Zusammenhang mit Online-Plattformen einzuholen wie z. B. die Chancen und Herausforderungen für Selbständige bei der Erbringung von Dienstleistungen über Online-Plattformen.

Parallel dazu wird heute eine zweite Konsultation gestartet, die sich auf ein mögliches neues Wettbewerbsinstrument bezieht. Weitere Informationen sind einer gesonderten Pressemitteilung zu entnehmen.

Nächste Schritte

Die Konsultation der Kommission richtet sich an die breite Öffentlichkeit, Anbieter digitaler Dienste einschließlich Online-Plattformen, Unternehmen, die sich über das Internet an ihre Kunden wenden, Behörden, NRO sowie wissenschaftliche und andere Kreise.

Die Konsultationsteilnehmer werden gebeten, ihre Antworten bis spätestens 8. September 2020 zu übermitteln. Die Ergebnisse der Konsultation fließen bei der Ausarbeitung der Kommissionsvorschläge für das Legislativpaket über digitale Dienste, das voraussichtlich Ende des Jahres vorgelegt wird, mit ein.

Der Fragebogen wird heute auf Englisch veröffentlicht, die Übersetzung in alle Amtssprachen folgt in Kürze. Antworten können in allen Amtssprachen der EU eingereicht werden. Eine Registrierung ist erforderlich.

Hintergrund

Der Rechtsrahmen für digitale Dienste ist seit der Annahme der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr im Jahr 2000 unverändert. Mit dieser Richtlinie, die ein Grundstein für die Regulierung digitaler Dienste in der EU war, wurden die Grundsätze für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen harmonisiert.

Die Kommission hat ferner für Online-Plattformen und für die Mitgliedstaaten allgemeine Leitlinien zum Umgang mit illegalen Online-Inhalten in Form einer Mitteilung von 2017 und einer Empfehlung von 2018 vorgelegt. Die Kommission ergreift weiterhin gezielte Maßnahmen zur Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Online-Plattformen, Behörden und vertrauenswürdigen Organisationen in Bereichen wie der Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet oder um dafür zu sorgen, dass Produkte, die europäischen Verbrauchern im Binnenmarkt angeboten werden, sicher sind. Darüber hinaus wurden sektorspezifische Rechtsvorschriften erlassen (insbesondere im Bereich audiovisuelle und Mediendienste und Urheberrecht) bzw. vorgeschlagen (in Bezug auf terroristische Online-Inhalte).

Mit dem Erlass der Verordnung über die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen, die im Juli in Kraft treten wird, wurde das Fundament für Transparenz und Fairness in der Plattformwirtschaft geschaffen.

Während wir Plattformen weiterhin dazu anregen werden, mehr Verantwortung zu übernehmen, müssen wir Europäer auch bereit sein, unsere eigenen Spielregeln festzulegen.

Weitere Informationen: