Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass die Europäische Union Gründungsmitglied der Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine werden soll. Die Einrichtung soll dafür sorgen, dass die Opfer des Angriffskriegs Russlands angemessen entschädigt werden.
Kaja Kallas, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, betonte: „Wer einen Krieg beginnt, muss die Rechnung bezahlen. Und da die vollständige Invasion der Ukraine nun schon in ihr fünftes Jahr geht, wird der Preis für die Aggression Russlands immer höher. Hunderte von Milliarden werden benötigt, um die Häuser und die Infrastruktur der Ukraine wieder aufzubauen und die im ganzen Land verstreuten Sprengstoffe zu beseitigen. Dank der Schadensersatzkommission kann jeder ukrainische Bürger bereits Entschädigungsansprüche für Schäden, Verluste oder Verletzungen geltend machen. Und wenn der Krieg vorbei ist, muss Russland für den Schaden aufkommen, den es verursacht hat.“
Entschädigung für durch Russland verursachte Schäden
Die im Rahmen des Europarats tätige Schadensersatzkommission wird für die Prüfung, Bewertung und Bescheidung von Anträgen auf Ersatz von durch Russland in der Ukraine verursachten Schäden, Verlusten oder Verletzungen zuständig sein. Sie wird auch für die Festlegung der Höhe der jeweils fälligen Entschädigung zuständig sein.
Der Vorschlag der EU-Kommission muss von den Mitgliedstaaten im Rat angenommen und vom Europäischen Parlament gebilligt werden.
Hintergrund
Im Dezember 2025 unterzeichnete die Europäische Union zusammen mit 35 Ländern das Übereinkommen zur Einrichtung der Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine und sagte bis zu 1 Million Euro zur Unterstützung ihrer Einrichtung im Rahmen des Europarates zu. Die Schadensersatzkommission baut auf der wichtigen Arbeit auf, die das im Mai 2023 eingerichtete Schadensregister geleistet hat, um berechtigte Ansprüche zu erfassen.
Weitere Informationen
