EU-Meldungen

KI-Gesetz: Erste Vorschriften in Kraft getreten

Die ersten Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) sind gestern in Kraft getreten. Dazu gehören die Definition von KI-Systemen, KI-Kompetenz sowie eine sehr begrenzte Zahl verbotener KI-Anwendungsfälle, die in der KI-Verordnung aufgeführt sind und in der EU unannehmbare Risiken bergen.

Leitlinien zur Definition von KI-Systemen

Um Innovationen im Bereich der KI zu erleichtern, wird die Kommission Leitlinien zur Definition von KI-Systemen veröffentlichen. Damit soll die Industrie dabei unterstützt werden, festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System ist. Die Kommission wird auch ein Live-Archiv für KI-Kompetenzverfahren veröffentlichen, das von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen gesammelt wurde. Das wird das Lernen und den Austausch zwischen ihnen fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass die Nutzer die für den wirksamen Einsatz von KI-Technologien erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse entwickeln.

Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken

Um die Einhaltung des KI-Gesetzes sicherzustellen, wird die Kommission Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken veröffentlichen, die unannehmbare Risiken für die Sicherheit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellen. In diesen Leitlinien werden die rechtlichen Konzepte erläutert und praktische Anwendungsfälle auf der Grundlage der Beiträge der Interessenträger bereitgestellt. Sie sind nicht verbindlich und werden erforderlichenfalls aktualisiert.

Hintergrund

Die Kommission hat mehrere Initiativen zur Förderung von KI-Innovationen auf den Weg gebracht, von dem KI-Innovationspaket zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen und KMU
bis hin zu den künftigen KI-Fabriken, die Zugang zu der massiven Rechenleistung bieten werden, die Start-ups, Industrie und Forscher benötigen, um ihre KI-Modelle und -Systeme zu entwickeln.

Weitere Informationen