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Kommission fordert entschiedeneres Vorgehen gegen Menschenhandel

Die Europäische Kommission hat ihren „Dritten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels“ vorgelegt. Demnach müssen die Mitgliedstaaten in einigen Bereichen mehr tun, um wirksam gegen Menschenhandel vorzugehen. Hierzu zählen eine rigorose strafrechtliche Verfolgung sowie die entschlossene Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels. Der Bericht beschäftigt sich auch mit neuen komplexen Problemen im Kontext der Coronavirus-Pandemie.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte zur Vorstellung des Berichts: „Der Menschenhandel in der EU entwickelt sich ständig weiter. Fast die Hälfte der Betroffenen besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, viele wurden im eigenen Land Opfer von Menschenhandel. Die überwiegende Mehrheit der Opfer sind Frauen und Mädchen. Wir müssen handeln, um diese schreckliche Form der Kriminalität zu verhindern, den Opfern von Menschenhandel Hilfe und Schutz zu bieten und der Kultur der Straflosigkeit der Täter eine Ende zu setzen.“

In mehreren Bereichen wurden durchaus Fortschritte erzielt, beispielsweise bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Ein Beispiel dafür sind die gemeinsamen Anstrengungen von Europol und Eurojust. Die Entwicklung bleibt bei dieser Art von Verbrechen jedoch nicht stehen:

  • Fast die Hälfte der Opfer besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes (49 Prozent), und ein Drittel (34 Prozent der Betroffenen aus der EU wurde im eigenen Land Opfer von Menschenhandel.
  • Bei der überwiegenden Mehrheit der Opfer von Menschenhandel handelt es sich um Frauen und Mädchen (72 Prozent), bei fast jedem vierten Opfer (22 Prozent) um ein Kind.
  • Selbst wenn Menschenhandel immer noch vorwiegend zur sexuellen Ausbeutung der Opfer betrieben wird, werden auch Fälle von Ausbeutung von Arbeitskräften gemeldet, die auch im Kontext der Migrationsproblematik zu sehen sind.
  • Im Verhältnis zu den gemeldeten Opferzahlen ist die Zahl der verfolgten und verurteilten Täter nach wie vor gering. In den Jahren 2017/2018 stehen 14 145 Opfer nur 6.163 Strafverfolgungsmaßnahmen und 2.426 Verurteilungen gegenüber.
  • Das Verbrechen verlagert sich zunehmend ins Internet und in die sozialen Medien, die von Menschenhändlern vermehrt dazu genutzt werden, Opfer anzulocken und auszubeuten.
  • Aufgrund der Coronavirus-Pandemie steigt die Gefahr, Opfer von Menschenhandel zu werden. Zudem verzögert sie die Identifizierung der Opfer und erschwert den Zugang zur Justiz und zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten.

In dem Bericht wird eine Reihe prioritärer Bereiche genannt, in denen sich die Mitgliedstaaten auf die wirksame Bekämpfung des Menschenhandels konzentrieren sollten:

  • Ein vehementes strafrechtliches Vorgehen, sodass Menschenhandel zu einer hochriskanten und wenig Gewinn abwerfenden Form der Kriminalität gemacht und der Kultur der Straflosigkeit entgegengewirkt wird;
  • eine ambitioniertere Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, bei der die Prävention in den Mittelpunkt rückt und diejenigen kriminalisiert werden, die Dienste von Opfern des Menschenhandels wissentlich nutzen;
  • ein opferzentrierter Ansatz, der der geschlechtsspezifischen Dimension der Kriminalität Rechnung trägt und sicherstellt, dass personalisierte Dienste in mehreren Sprachen, multidisziplinär und behördenübergreifend angeboten werden;
  • ein verstärkter Einsatz strafrechtlicher Instrumente für das Einfrieren und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten, unter anderem durch den Einsatz von IT-Großsystemen wie dem Visa-Informationssystem, dem Schengener Informationssystem (SIS II) und Eurodac;
  • eine Intensivierung der Sicherheitskooperation zwischen der EU und den Partnerländern, um gegen den transnationalen Charakter dieser Art von Kriminalität vorzugehen. Hierfür gilt es, gemeinsame Sicherheitsinteressen zu ermitteln und auf den etablierten Kooperations- und Sicherheitsdialogen aufzubauen.

Hintergrund

Der Schutz der Gesellschaft vor organisierter Kriminalität und insbesondere die Bekämpfung des Menschenhandels gehören zu den Prioritäten der neuen EU-Strategie für die Sicherheitsunion. Ein neuer strategischer Ansatz zur Beseitigung des Menschenhandels ist bereits im Rahmen der EU-Strategie für die Sicherheitsunion und des neuen Migrations- und Asylpakets in Ausarbeitung und wird im Kontext der Agenda zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität entwickelt, die Anfang 2021 vorgelegt werden soll.

Gemäß der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss alle zwei Jahre ein Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels vorgelegt werden. Die gemeinsamen Sitzungen des EU-Netzes nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen und der EU-Plattform der Zivilgesellschaft gegen Menschenhandel sind einer engen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Zivilgesellschaft förderlich. Am 16. Oktober veröffentlichte die Kommission anlässlich des EU-Tages zur Bekämpfung des Menschenhandels eine neue Studie über die wirtschaftlichen, sozialen und menschlichen Kosten des Menschenhandels in der EU sowie eine Studie zur Überprüfung der Funktionsweise der nationalen und transnationalen Verweismechanismen der Mitgliedstaaten.

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