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Kommission prüft Absprachen zwischen Deutscher Börse und Nasdaq

Absprachen zwischen Deutscher Börse und Nasdaq? Kommission startet kartellrechtliche Untersuchung

Die Europäische Kommission hat eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Deutsche Börse und die Nasdaq gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben, indem sie ihr Verhalten in den Bereichen Notierung, Handel und Clearing von Finanzderivaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgestimmt haben. Die Nasdaq und die Deutsche Börse sind Finanzdienstleister, die große Börsen für Finanzderivate betreiben.

Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel erklärte: „Wir untersuchen, ob sich die Deutsche Börse und die Nasdaq abgestimmt haben, um in den Bereichen Notierung, Handel und Clearing von bestimmten Finanzderivaten nicht miteinander konkurrieren zu müssen. Die Wettbewerbsvorschriften tragen dazu bei, einen fairen und offenen Wettbewerb zwischen den Börsen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Kapitalmarktunion zu gewährleisten. Das ist eine Grundlage für Innovation, Finanzstabilität und Wachstum im Interesse aller europäischen Bürgerinnen und Bürger.“

Befürchtungen der Kommission

Die Kommission befürchtet, dass Unternehmenseinheiten der Deutschen Börse und der Nasdaq Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen abgestimmt haben könnten, um bei Notierung, Handel und Clearing von bestimmten Derivaten im EWR nicht miteinander zu konkurrieren. Darüber hinaus befürchtet die Kommission, dass die Unternehmenseinheiten i) die Nachfrage aufgeteilt, ii) Preise abgestimmt und iii) sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht haben könnten.

Wenn sich die Vermutungen bestätigen, könnte dieses Verhalten gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, nach denen Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens). Wettbewerbswidrige Vereinbarungen und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken können zu einer Marktfragmentierung führen und sich unter anderem auf die Preise und die Qualität der angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie auf das Funktionieren des Binnenmarkts auswirken.

Die Prüfung der Kommission

Diese Untersuchung ist Teil der Bemühungen der Kommission, einen fairen und offenen Binnenmarkt sowie eine vollständig integrierte Kapitalmarktunion zum Nutzen von Anleger*innen, Unternehmen und Verbraucher*innen zu gewährleisten. Dies ist für die Steigerung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte in der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung und steht mit den übergeordneten Zielen Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Einklang.

Die Kommission wird dieser eingehenden Prüfung Vorrang einräumen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund

Im September 2024 führte die Kommission im Rahmen ihrer aus eigner Initiative eingeleiteten Untersuchung zu möglichen Absprachen im Bereich Finanzderivate unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten der Deutschen Börse und der Nasdaq durch.

Ein Derivat ist ein Finanzkontrakt zwischen zwei oder mehr Parteien, dessen Wert in Abhängigkeit von dem Preis eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte schwankt. Händler*innen können diese Kontrakte an der Börse kaufen und sie nutzen, um sich gegen Risiken abzusichern, in Bezug auf die Wertentwicklung des Vermögenswerts zu spekulieren oder eine Hebelwirkung bei einer Position zu erzielen.

Details zu den Beteiligten

Die Deutsche Börse hat ihren Sitz in Deutschland und ist ein Anbieter von Kapitalmarktinfrastruktur. Ihre Geschäftstätigkeit deckt das gesamte Spektrum von Finanzmarkttransaktionen ab wie die Notierung von und den Handel mit Wertpapieren und Derivaten sowie Clearing-, Abwicklungs- und Verwahrungsdienste. Darüber hinaus stellt die Deutsche Börse Marktdaten und elektronische Handelssysteme bereit. Innerhalb der Deutschen Börse Group ist Eurex für Notierung, Handel und Clearing von Derivaten zuständig. Eurex ist die größte Derivatebörse im EWR.

Die Nasdaq hat ihren Sitz in den USA und ist ein weltweit tätiger Finanzdienstleistungs- und Technologieanbieter, der Börsen in den USA und in Europa betreibt und unter anderem Notierungs-, Handels- und Clearingdienste für ein breites Spektrum von Derivaten anbietet.

Nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR-Abkommens sind Vereinbarungen und Geschäftspraktiken, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken können, verboten. Wie Artikel 101 AEUV umzusetzen ist, ist in der Verordnung 1/2003 festgelegt.

Nach Artikel 11 Absatz 6 der Verordnung 1/2003 entfällt mit der Verfahrenseinleitung durch die Kommission die Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts in der jeweiligen Sache. Artikel 16 Absatz 1 der genannten Verordnung besagt ferner, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten keine Entscheidungen erlassen dürfen, die einem Beschluss zuwiderlaufen, den die Kommission in einem von ihr eingeleiteten Verfahren zu erlassen beabsichtigt. Die Kommission hat die betroffenen Unternehmen und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten von der Einleitung des Verfahrens in dieser Sache unterrichtet.

Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist. Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, so etwa von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Bereitschaft der betroffenen Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Verteidigungsrechte.

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