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Kommission startet Reform für modernen Datenschutz

Eine umfassende Datenschutzreform soll die Bürger besser schützen und Unternehmen entlasten

Eine EU-weit einheitliche Regelung zum Datenschutz soll künftig zwischenstaatlichen Ungleichheiten und dem hohen Verwaltungsaufwand der Schutzmaßnahmen ein Ende bereiten. Die Reform soll zum einen Unternehmen Einsparungen von etwa 2,3 Milliarden Euro jährlich ermöglichen, zum anderen soll das Vertrauen der Verbraucher in Onlinedienste gestärkt und so dringend benötigte Impulse für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Innovationen in Europa gegeben werden.

Die für Justiz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding stellte die Vorschläge für eine Verordnung und eine Richtlinie am Mittwoch in Brüssel vor und betonte dabei den Ruf der Bürger nach mehr Sicherheit im Internet: "Der Schutz personenbezogener Daten ist zwar ein Grundrecht aller Europäer, aber die EU-Bürger haben nicht immer das Gefühl, dass sie vollständige Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben", sagte Reding. "Die heute vorgeschlagenen Änderungen werden das Vertrauen in Onlinedienste stärken, weil die Bürger künftig besser über ihre Rechte informiert sein und größere Kontrolle über ihre Daten haben werden. Die Reform wird zudem die Geschäftstätigkeit der Unternehmen einfacher und kostengünstiger machen."

Die Notwendigkeit einer solchen Reform ist unbestritten, denn der technische Fortschritt und die Globalisierung haben die Art und Weise, wie bürgerbezogene Daten erhoben, abgerufen und verwendet werden, grundlegend verändert. Auch haben die 27 Mitgliedstaaten der EU die seit 1995 geltenden Vorschriften zum Datenschutz unterschiedlich umgesetzt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Künftig wird es ein EU-weit geltendes Gesamtregelwerk für den Datenschutz geben. Unnötige administrative Anforderungen wie bestimmte Meldepflichten für Unternehmen werden beseitigt. Dadurch werden Unternehmen Kosten in Höhe von etwa 2,3 Milliarden Euro jährlich einsparen.

  • Unternehmen und Organisationen sollen bei einer schweren Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten künftig die nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich benachrichtigen müssen.

  • Alleiniger Ansprechpartner für Organisationen wird künftig die nationale Datenschutzbehörde des EU-Landes sein, in dem sie ihre Hauptniederlassung haben. Ebenso sollen sich Bürger künftig auch dann an die Datenschutzbehörde ihres Landes wenden können, wenn ihre Daten von einem außerhalb der EU niedergelassenen Unternehmen verarbeitet werden.

  • Die Bürger sollen leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter "mitnehmen" können (Recht auf Datenportabilität). Dadurch wird der Wettbewerb unter den Anbietern derartiger Dienste zunehmen.

  • Das "Recht auf Vergessenwerden": Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Speicherung bestehen.

  • Jede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von personenbezogenen Daten durch auf dem EU-Markt aktive Unternehmen, die ihre Dienste EU-Bürgern anbieten, soll künftig den EU-Vorschriften unterliegen. 

  • Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden, damit diese die EU-Vorschriften in ihren Ländern besser durchsetzen können.


Die Vorschläge der Kommission werden im weiteren Vorgehen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten (also dem EU-Ministerrat) zur weiteren Erörterung übermittelt. Sie sollen zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten.